Teilbebauungsplan Lannerweg: Bürger waren am Wort

- Der Bereich Lannerweg: Es gibt hier noch viel Potential für Verbauung. Die Anrainer wollen eine Verdichtung jedoch nicht zulassen
- hochgeladen von Vanessa Pichler
Sehr viele interessierte Krumpendorfer wohnten der Bürgerversammlung rund um den Teilbebauungsplan für das Gebiet um den Lannerweg bei. Ihre Anliegen sollen im zuständigen Ausschuss bearbeitet werden.
KRUMPENDORF (vp). Vor zukunftsweisenden Beschlüssen das Feedback betroffener Bürger einholen: Das hat sich der Ausschuss für Gemeindeentwicklung unter Vorsitzender Maureen Devine (Grüne) und der zuständigen GV Irmgard Neuner-Forelli vorgenommen. Also wurde nun vor einer Entscheidung im Ausschuss bzw. im Gemeinderat eine Bürgerinformation abgehalten. Thema: der Teilbebauungsplan Lannerweg, es geht um rund elf Hektar (wir berichteten - hier).
Rückblick
Seit November 2016 gilt in diesem Bereich ein Baustopp, nachdem sich der Verein "Lebenswertes Krumpendorf" gegründet hatte. Denn konkrete Wohnbauprojekte riefen die Bürger auf den Plan. Ein fehlender aktueller Teilbebauungsplan hätte große Wohnblöcke im sensiblen Einfamilienhaus-Gebiet ermöglicht. Nun präsentierte Raumplaner Silvester Jernej aus Völkermarkt das bisher Erarbeitete, eine "Entwurfsplanung", den Bürgern. Im November würde der Baustopp auslaufen.
Viel Grünraum
Das Hang-Gebiet sei genau untersucht worden: Derzeit liegt die Geschoßflächenzahl (Erklärung siehe unten) bei den bestehenden Gebäuden zwischen 0,2 und 0,4. Es gibt viel Grün und auch historische Villen im Osten, meist wurde zweigeschoßig gebaut. Diesen Charakter wolle man mit dem neuen Teilbebauungsplan erhalten.
Der Entwurf sieht eine offene Bauweise (freistehend von den Grundstücksgrenzen) bei einer Mindestgröße der Baugrundstücke von 700 m² vor. Die Geschoßflächenzahl würde man mit 0,5 (statt derzeit 0,6) festlegen, zwei Geschoße plus Dach- oder Kellergeschoß wären möglich. Grünanlagen müssten mindestens 30 Prozent des Baugrundstücks betragen und ein Gebäude dürfe höchstens 22 Meter an oberirdischer, talseitiger Gesamtlänge haben.
Festgelegte Baufenster
Nach der Präsentation des Entwurfs waren die Bürger am Wort und konnten ihre Anregungen darlegen. Zentrale Kritikpunkte betrafen z. B. die Geschoßflächenzahl. Man habe sich da nicht am derzeitigen Mittelwert orientiert, sondern darüber. Viele Anwesende pochten auf einen Wert von 0,4. Problematisch sehen die Krumpendorfer auch die 22 Meter Gebäudelänge und, dass es generell zu große Grundstücke gibt, innerhalb derer sie sich genau festgelegte Baufenster wünschen würden. Eine Anregung war auch, man möge markanteste Bäume schützen.
Verkehrsproblem
Ein großes Thema, das allerdings einen anderen Ausschuss betrifft, war die Verkehrssituation. Derzeit gibt es viele Engstellen, die heute schon für gefährliche Situationen sorgen. Wie soll das mit noch mehr Bewohnern funktionieren, die zu erwarten sind? "Des Problems sind wir uns bewusst", sagte Bgm. Hilde Gaggl. "Für Verbesserungen bräuchten wir allerdings Platz und wir können niemanden enteignen." Auch von Einbahn-Lösungen war die Rede.
Die Problematik wird im zuständigen Ausschuss behandelt, auch ein Vertreter des Ingenieurbüro für Verkehrswesen Fallast war bei der Infoveranstaltung dabei, um die Sorgen der Bürger aufzunehmen.
Neben der Sorge um den Verkehr machen sich einige Anrainer auch um die Entwässerung Gedanken, die heute schon teilweise problematisch ist, auch die Wasserversorgung (Wasserdruck) wurde thematisiert.
Anregungen aufgenommen
Devine und Neuner-Forelli nahmen die Anregungen auf und sie versprachen, diese im Ausschuss zu bearbeiten bzw. intern zu diskutieren. Dass der Baustopp für das Gebiet Lannerweg im Herbst verlängert wird, scheint sicher.
Wilhelm Kaulfersch, Obmann von "Lebenswertes Krumpendorf", bedankte sich für die Bürgereinbindung und hofft auf eine "echte Behandlung der Anliegen". Bleibt spannend, wie es hier weitergeht.
Das betroffene Gebiet:
Grenzen: Kaiserallee im Süden, Komauerweg im Westen, Lanner- und Römerweg im Norden und Amtmannsweg im Osten.
Die GFZ bezeichnet die bauliche Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft, das Verhältnis zwischen Bruttogeschoßfläche (BGF) zu Grundstücksgröße.
Beispiel: Bei einer GFZ von 0,5 könnte bei einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück ein Bau mit 500 Quadratmeter BGF entstehen (z. B. zwei Geschoße mit je 250 m²).
Dasselbe Grundstück und eine GFZ von 0,4: Es wären nur noch 400 m² BGF möglich, um 20 Prozent weniger.



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