Was nach dem Todesfall zu ist

Foto: Archiv

Nach dem Tod einer Person findet in jedem Fall ein Verlassenschaftsverfahren statt, unabhängig davon, ob und welches Vermögen der Verstorbene hinterlassen hat und wer seine Erben sind. Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das kraft Gesetzes von den Gerichten an die Notare übertragen wird und dient der Prozessvermeidung.
Die Notare sind in diesem Fall Gerichtsbeauftragte, sogenannte "Gerichtskommisäre". Sie sollen sicherstellen, dass das Vermögen in geordneter Weise an die richtigen Erben gelangt und verhindern, dass sich unbefugte Personen Vermögenswerte aneignen oder die vorgesehenen Erben langwierig um ihre Erbschaft prozessieren müssen.
Ein Prozess vor Gericht findet nur dann statt, wenn über Erbansprüche gestritten wird und es keine Einigung gibt.

Todesbestätigung & Sterbeurkunde

Ist eine Person verstorben, wird vom Arzt oder Krankenhaus eine Todesbestätigung ausgestellt. Mit dieser und den Dokumenten des Verstorbenen (Meldezettel, Geburts-, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuell Scheidungsbeschluss) beantragen die Angehörigen beim Standesamt die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Bezirksgericht, in dessen Sprengel die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz hatte.
Die "Außerstreitabteilung" des Bezirksgerichtes eröffnet hierauf einen Verlassenschaftsakt und leitet diesen an den zuständigen Notar weiter. Die Zuständigkeit des Notars richtet sich meist nach dem Sterbetag. Der Notar lädt nun einen der Angehörigen (normalerweise den Ehepartner oder ein Kind) schriftlich zur sogenannten "Todesfallaufnahme" ein.

Todesfallaufnahme

Zur Todesfallaufnahme sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften der nächsten Angehörigen
- vorhandene Testamente oder ähnliche Verfügungen
- Unterlagen über Liegenschaftsbesitz (Grundbuchauszüge, Grundbesitzbögen, alte Verträge)
- Unterlagen über Bankguthaben (Pensionskonto, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge)
- Unterlagen (Polizzen) über Lebensversicherungen
- Typenschein von Fahrzeugen
- Unterlagen über allfällige Verbindlichkeiten
- Begräbniskostenrechnungen

Wahl des Notars

Wenn die Angehörigen es wünschen, kann ein Notar ihrer Wahl die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens übernehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle beteiligten Personen damit einverstanden sind.
Es können nicht mehrere Notare gewählt werden. Besteht Einigkeit über die Person des durchführenden Notars, sollte dieser kontaktiert werden. Er wird dann alle weiteren Schritte veranlassen.

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