Gericht
Wiener GIS-Verweigerer zu Haftstrafe verurteilt

  • Der Mann musste sich vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten.
  • hochgeladen von Erich Weber
 

Ein Mann aus der Leopoldstadt wollte weder die ORF-Gebühren bezahlen noch den Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen. Seine Reaktion brachte ihn nun in Wien vor Gericht.

WIEN/LEOPOLDSTADT. Am 21. Dezember 2020 war ein Wiener (48), der in der Leopoldstadt wohnt, so richtig sauer. Um 6.30 Uhr hatte der Gerichtsvollzieher an der Wohnungstür geklopft – auf Bestreben der ORF-Gebührentochter GIS. Der Mann hatte seit einiger Zeit die Rundfunkgebühren nicht bezahlt. Seine Reaktion brachte ihn am Mittwoch vor das Landesgericht für Strafsachen Wien.

Kein Verzicht auf Fernseher

"Der Gerichtsvollzieher stand zu einer unangebrachten Zeit vor der Tür. Ich war im Pyjama, unrasiert, ungewaschen", so der Historiker in der Verhandlung vor der Richterin. Der Gerichtsvollzieher habe Erbstücke der Großtante und der Mutter mitnehmen wollen. Zudem hätte er aufgrund seiner finanziellen Situation ohnehin von den GIS-Gebühren befreit sein müssen. Haushalts- und Rechtsschutzversicherung gekündigt gehabt. Er hätte jedoch nicht auf Fernseher oder Computer verzichten können.

Zusatzinhalt abrufen Aktion: Bezahlst du die GIS-Gebühren?

Um dieses Element anzusehen, öffnen Sie diesen Beitrag bitte auf unserer Webseite.

Zum Inhalt

Statt den Exekutor also in die Wohnung zu lassen, setzte sich der Mann an seinen Schreibtisch und verfasst einen Brief an das für die Sache zuständige Bezirksgericht Leopoldstadt. In diesem warnte er vor "weiteren Zwangsmaßnahmen". Über den Gerichtsvollzieher, der mit FFP2-Maske vor der Türe stand, schrieb er: "Falls der maskierte Mann in der Nacht wiederkommt" werde er "dem maskierten Räuber eine rein hauen" und ihn "mit vorgehaltener Waffe der Polizei übergeben".

Urteil nicht rechtskräftig

Über das zweiseitige Schreiben sagte er vor Gericht, dass er darin den "starken Mann" markieren wollte, das sei unangebracht gewesen. Doch das Inventar der Wohnung würde gar nicht ihm selbst, sondern seinem Stiefvater gehören. Dieser sei 77 Jahre alt und habe mehrere Operationen hinter sich. "Aus meiner Sicht musste ich das Eigentum meines Stiefvaters verteidigen. Dass da was wegkommt, kann ich nicht zulassen", so der Angeklagte.

Das Urteil des Straflandesgerichts: Acht Monate bedingte Haft. Nicht rechtskräftig.

Mehr Chronik aus Wien:

  • Der Mann musste sich vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten.
  • hochgeladen von Erich Weber
  • Bild 1 / 2
  • Aus Wut über die ORF-Gebühren und den Gerichtsvollzieher soll der Angeklagte einen Drohbrief geschrieben haben.
  • Foto: ORF/Thomas Ramstorfer
  • hochgeladen von Ernst Georg Berger
  • Bild 2 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

GisGericht

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zum Inhalt

Aktuelle Themen

LeopoldstadtBrigittenauPolizeiMaibaumaufstellenwienGrüneHilfswerkFlohmarktleopoldstadt-onlineErasmusBildergalerieMaibaum

Meistgelesene Beiträge