ÖVP-Antrag im Gemeinderat
Parkpickerl-Ausnahmen in Liesing sollen fixiert werden
Die Neue Volkspartei wird am 29. Juni in der Sitzung des Gemeinderates einen Antrag bezüglich der Fixierung der Ausnahmen von der Parkraumbewirtschaftung in Liesing einreichen.
WIEN/LIESING. Die Ankündigung, das Parkpickerl ab März 2022 auf ganz Wien auszudehnen, schlägt hohe Wellen. Auch die Liesinger werden künftig zur Kassa gebeten - und zwar in allen Bezirksteilen.
Ausnahmen sollen soweit bisher bekannt in der Kaltenleutgebener Straße, dem Maurer Berg, der Perfektastraße sowie der Brunner Straße im Industriegebiet gelten.
Anmerkung der Redaktion: In Bezug auf den Maurer Berg geht es bei den Ausnahmen nicht etwa um das Wohngebiet oberhalb des Maurer Hauptplatzes. Hier wird das Parkpickerl gültig sein. Ausnahmen stellen die drei "Naherholungsparkplätze" dar, die sich am Ende der Anton-Krieger-Gasse (beim Pappelteich), am Ende der Maurer-Lange-Gasse (vor dem Weg zur Schießstääte) sowie der Parkplatz am Ende der Wittgensteinstraße dar.
"Es ist nicht einzusehen, dass die dörflich geprägten Gebiete ebenso behandelt werden wie die dicht besiedelten Innenstadtbezirke", erklärt Stadträtin Bernadette Arnoldner (ÖVP), die selbst in Liesing wohnt und dort stellevertretende Bezirksparteiobfrau ist.
Ausnahmen sollen fixiert werden
Die geforderten und geplanten Ausnahmen wurden eigentlich bereits in der Bezirksvertretung-Sitzung vom 17. Juni 2021 einstimmig angenommen. In der morgigen Sitzung des Gemeinderats sollen diese Ausnahmen endgültig fixiert werden. Zumindest wenn es nach dem Antrag der ÖVP geht.
Gemeinsam mit Wolfgang Kieslich, VP-Gemeinderat und Bereichssprecher Verkehr, und weiteren Kollegen aus dem Gemeinderat stellt Arnoldner einen dementsprechenden Antrag.
"Das derzeit gültige Parkraumbewirtschaftungsmodell stammt aus den 1990er Jahren und wurde erstmals und maßgeschneidert für die Innere Stadt konzipiert“, erklärt Kieslich. "Die sukzessive Ausweitung auf weitere Bezirke, speziell die Außen- und Flächenbezirke, ging bislang immer mit Ausnahmegebieten einher, in denen die Parkraumbewirtschaftung primär aus strukturellen Gründen nicht gilt. Wir möchten mit unserem Antrag jetzt sicherstellen, dass das auch künftig so bleibt."
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