Verkehrsmaßnahmen für Lido Sounds
Halte-, Park- und Einfahrtverbote rund um das Festival-Areal in Urfahr

- Die temprären Parkverbote gelten zum Teil bereits ab 24. Juni (Symbolbild).
- Foto: BRS
- hochgeladen von Silvia Gschwandtner
Aufgrund des „Lido Sounds“ in Urfahr gelten ab 24. Juni Sonderverkehrsmaßnahmen, im besonderen Halte-, Park- und Einfahrtverbote – hier eine Übersicht:
LINZ. Von 27. Juni bis 30. Juni findet die zweite Auflage des "Lido Sounds" am Urfahraner Marktgelände statt. Deshalb gibt es zum Teil bereits ab 24. Juni rund um das Areal mehrere Sonderverkehrsmaßnahmen.
Das Halten und Parken ist in diesen Bereichen verboten:
- Auf der Wildbergstraße im Bereich gegenüber Hausnummer 4 bis zur verlängerten Kirchengasse 15 sowie auf der verlängerten Kirchengasse im Bereich von Hausnummer 15 bis zur Berufsschule, jeweils von 24. Juni bis 1. Juli , ausgenommen Berechtigte mit Wagenkarte
- auf der verlängerten Kirchengasse im Bereich vor Hausnummer 2 vom 27. Juni bis 1. Juli
- auf der Kirchengasse von 26. Juni bis zum 1. Juli , ausgenommen Berechtigte mit Wagenkarte
- auf der Flussgasse rechtsseitig Richtung Fiedlerstraße im Bereich gegenüber der Hausnummer 9 bis 30 vom 27. Juni bis 30. Juni, ausgenommen Berechtigte mit Wagenkarte
- am Bernaschekplatz vor Hausnummer 6 vom 26. Juni bis 1. Juli
- auf der gesamten Fiedlerstraße beidseitig am 27., 28., 29. und 30. Juni jeweils von 12 bis 24 Uhr
- auf dem gesamten Urfahrmarktgelände von 13. Juni bis 7. Juni, ausgenommen Berechtigte mit Wagenkarte.
Weitere Halte- und Parkverbote
Weitere Halte- und Parkverbote betreffen während des Veranstaltungsbetriebs einen Teil der Ferihumerstraße, den Heilhamer Weg auf dem Bereich des Parkplatzes und die Parkplätze gegenüber Linke Brückenstraße 3 und 11.
Das Halten und Parken ist ebenfalls nicht möglich in der Reindlstraße 46 entlang des Kindergartens, am Parkplatz gegenüber der Schulstraße 3, auf der Südseite der Ars Electronica Straße und im Bereich Hauptstraße – Hinsenkampplatz vor der Oberbank auf den Schrägparkplätzen, ausgenommen Behinderte.
Einfahrtverbote
Weiters gelten verschiedene Einfahrtverbote in das Urfahrmarktgelände und dessen Nahbereich, etwa am Südende der Wildbergstraße, in der verlängerten Kirchengasse der Ars-Electronica-Straße, der Schulstraße, der Ferihumerstraße im Kreuzungsbereich mit der Wildbergstraße sowie in der Friedrichstraße. Für die örtlichen Radwege werden vor allem während des Veranstaltungsbetriebs Umleitungen eingerichtet.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.