Gassergasse/Blechturmgasse
Wer hat an dieser Kreuzung im Fünften Vorrang?
Bei der Kreuzung Blechturm-/Gassergasse gibt es einige Unklarheiten. Würde ein neues Schild helfen?
Von Miriam Al Kafur und Salme Taha Ali Mohamed
WIEN/WIEDEN/MARGARETEN. Die Schelleingasse wurde erst vor einigen Monaten rundum erneuert: mehr Grün, mehr Platz für Fußgänger sowie übersichtlichere Kreuzungen. Zur Fahrradstraße wurde sie obendrein auch. Doch sind die Kreuzungen jetzt wirklich übersichtlicher? Alexander Maly von der ÖVP Margareten stellt das infrage.
Änderung der Vorrangregeln
"Durch die Umgestaltung der Schelleingasse haben sich die Vorrangregeln geändert", sagt er in Bezug auf die Kreuzung Gassergasse/Blechturmgasse. Eine echte Gefahrenquelle, wie er findet, wohnen doch viele Anrainer seit Jahren in dem Grätzl und kennen die Strecke so, wie sie früher einmal war – es galt nämlich der Rechtsvorrang. Dem ist jetzt nicht mehr so.
Will man von der Blechturmgasse aus kommend abbiegen, steht dort nun ein "Vorrang geben"-Schild. Dieses ist laut Maly durch das Warnschild für die Fahrradstraße verdeckt. Die ideale Lösung wäre in Malys Augen ein zweites Schild – ähnlich, wie man es nur zwei Gassen weiter auf der Wieden in der Johann-Strauß-Gasse umgesetzt hat.
Verkehrsorganisation klärt auf
Bezirksvorsteherin Silvia Janković (SPÖ) erklärt, dass sie, nachdem sie auf die Situation bei der Ecke Gasser-/Blechturmgasse aufmerksam gemacht wurde, die zuständige Dienststelle bat, die Kreuzung zu überprüfen. "Die Dienststelle teilte mir mit, dass bei einer Besichtigung vor Ort festgestellt wurde, dass das angesprochene Verkehrszeichen aus mehreren Sichtwinkeln gut erkennbar ist", erklärt Janković. Die MA 46 – Verkehrsorganisation teilte ihr mit, dass eine zusätzliche Kundmachung des Verkehrszeichens „Vorrang geben“ auf der linken Seite nicht nötig sei. Weiters wollte man einen unübersichtlichen Schilderwald vermeiden und mit Steuergeldern ressourcensparend umgehen.
Auch auf Anfrage der BezirksZeitung erklärt die MA 46, dass man bei der Überprüfung der betroffenen Kreuzung feststellte, dass das angesprochene Verkehrszeichen aus mehreren Blickwinkeln und Entfernungen gut erkennbar sei. Weiters wird darauf verwiesen, dass bei derartigen Projekten alle relevanten Akteure – in diesem Fall sind das die Bezirkschefinnen des 4. und 5. Bezirks – einbezogen werden.
Abschließend merkt die MA 46 an, dass Fahrzeuglenker sich beim Annähern an eine Kreuzung prinzipiell immer über die Vorrangregeln vergewissern sollten. In diesem besonderen Fall zwingt eine Bremsschwelle noch dazu abzubremsen, sobald man sich der Kreuzung nähert.
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