Kometgründe: Die nächste Runde vor Gericht

Sie streiten gegen die Verbauung: Florentine Maier (Mitte) sowie Christine Rauch und Gerhard Hertenberger.
  • Sie streiten gegen die Verbauung: Florentine Maier (Mitte) sowie Christine Rauch und Gerhard Hertenberger.
  • hochgeladen von Christine Bazalka

MEIDLING. Die Kometgründe sind ein mehr als 10.000 Quadratmeter großes Brachlandgelände in der Nähe der U4-Station Meidling Hauptstraße. Ein Bauträger plant, hier gleich an der Bezirksgrenze zu Rudolfsheim ein Einkaufszentrum, Büros, Privatwohnungen und Parkplätze zu errichten.

Dagegen gibt es seit 2004 Widerstand durch eine lokale Bürgerinitiative. Diese möchte die Verbauung des Geländes verhindern. Kritisiert wird unter anderem die Höhe des geplanten Gebäudes, das alle umstehenden Häuser überragen soll.

Der Bauträger und die Bürgerinitiative stehen sich in einer Reihe von Gerichtsverfahren gegenüber. Verkompliziert wird die Sache dadurch, dass über zwei verschiedene Bauvarianten gestritten wird. 2016 hat der Bauträger nämlich zwei kleinere Grundstücke am Rand der Kometgründe aufgekauft und einen neuen Antrag für eine Baugenehmigung gestellt. Somit geht es um zwei Möglichkeiten: eine "kleine" und eine "große". Für die erstere, also das Gelände ohne die neu gekauften Grundstücke, gibt es seit Jahren eine Baugenehmigung. Sie wurde von der Initiative angefochten. Unter anderem werden die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung und die 2013 abgelaufene Flächenwidmung kritisiert. Hier hat die Bürgerinitiative nun eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Wien hat die kleine Variante bestätigt.

Kein "Hurra" beim Bauherrn

"Jetzt müssen wir natürlich sehen, wie wir weitermachen", so Florentine Maier von der Bürgerinitiative. "Aber auch der Bauherr ist nicht begeistert. Er will ja in Wirklichkeit die große Variante. Insofern sind jetzt beide Seiten etwas frustriert."

Hat der Bauherr nach dem jahrelangen Konflikt überhaupt noch Lust auf das Projekt? Glaubt man Peter Podsedensek, dem für den Planungsentwurf zuständigen Architekten, lautet die Antwort "entschieden ja". Der Bauträger werde mit Sicherheit bauen, lässt dieser ausrichten. Und: "Es warten schon diverse Mieter auf den Bezug des Einkaufszentrums und der Büros." Um welche Mieter es sich dabei handelt, möchte der Architekt allerdings nicht verraten.

Optimistische Initiative

Doch auch bei der Bürgerinitiative will man nicht von Ermüdungserscheinungen sprechen. Im Gegenteil: Man gibt sich optimistisch, die große Variante vor Gericht erfolgreich bekämpfen zu können.

"Wenn nötig, gehen wir bis zum Obersten Gerichtshof", so Florentine Maier. Diese Option sei bei der kleinen Variante nicht möglich gewesen, weil sich der OGH nicht mehr mit Details, sondern nur mehr mit grundsätzlichen Dingen beschäftige. "Unserer Meinung nach geht es hier um eine Grundsatzfrage. Wie kann ein Bauverfahren gestartet werden, wenn die Flächenwidmung auf dem Gelände abgelaufen ist?"

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