NÖ Gebietskrankenkasse - Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob
Die meisten Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden wollen sich im Sommer ihr Taschengeld aufbessern.
Ferialarbeit
Diese werden als Ferialarbeiterinnen bzw. Ferialarbeiter oder angestellte tätig und sind daher als Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzumelden. Das bedeutet, sie sind weisungsgebunden, zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und müssen sich organisatorisch in den Betrieb eingliedern. Sie haben Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung, aliquoten Urlaub und Sonderzahlungen.
Übersteigt das monatliche Entgelt den Betrag von € 405,98 (Geringfügigkeitsgrenze für 2015), sind sie kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Bei einem geringeren Entgelt ist man nur unfallversichert.
Praxisleitfaden mit allen Infos
Detaillierte Infos bietet ein „Praxisleitfaden für Praktikanten“, der unter www.noedis.at zum Download bereitsteht.
Für Fragen steht die Serviceline 050899-7100 zur Verfügung.
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