KOBV Mödling
Die Mödlinger Behindertenvertretung und der Kampf mit den Behörden
BEZIRK MÖDLING. In der Babenbergergasse 13 befand sich einst über ein paar Jahrhunderte hinweg die Mosmühle, später auch Fischermühle genannt. Heute werden in dem denkmalgeschützten Gebäude behinderte Menschen vom Kriegsopfer & Behindertenverband (kurz KOBV) juristisch beraten.
Falls erforderlich, werden die Anliegen auch auf dem Rechtsweg beschritten. „Wir vertreten Leute mit Behinderungen auch vor Gericht. Es geht hier etwa um Pflegegeldanträge, Anträge für den Behindertenpass, oder generelle Rechtsvertretung“, erklärt der Obmann Gerhard Dvorak.
Aufholbedarf
In Österreich leben derzeit etwa 15 % mit einer dauerhaften Behinderung. Es wurden hier zwar unterstützende Gesetze, wie etwa spezielle Rechte, oder Förderungen im Laufe der Zeit erlassen. Doch nach den Erfahrungen des KOBV’s, gibt es hier in der Praxis manchmal noch Nachbesserungsbedarf. Zu nennen wäre hier beispielsweise die Regelung, dass Unternehmen ab 25 Arbeitnehmern dazu verpflichtet sind, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigt behinderte Person einzustellen. Ist das nicht der Fall, müssen vom Betrieb sog. Ausgleichstaxe gezahlt werden. „Viele Firmen machen sich diese Ausgleichszahlung zu Nutze. Diese ist meiner Meinung nach zu gering. Es sollte schließlich für ein Unternehmen auch immer als Strafe empfunden werden.“
Die oftmals thematisierte Diskriminierung bei Stellenbesetzungen, wird hingegen vom Obmann relativiert. „Prinzipiell ist es so, dass ein Behinderter seinen Behindertenstatus nicht im Betrieb bekannt geben muss. Wenn die Kündigung ausgesprochen ist, kann er sich auf die begünstigte Stellung beziehen. Die Firma muss dann das Sozialministerium informieren, dass sie eine Person mit Behinderung kündigen wollen. Hier kann es sich die Firma aber auch wieder mit Ausgleichszahlungen richten.“
Problem der Stigmatisierung
Ein Problem seien auch Menschen, die eine ihnen nicht zustehende Pflegestufe fingieren. Das schaffe bei Behörden auch eine gewisse Stigmatisierung, indem auch ehrlichen Antragstellern mit Vorurteilen und Misstrauen begegnet wird. „Leute die tatsächlich eine Behinderung haben, also zum Beispiel bettlägerig sind, sollten das Pflegegeld einfacher bekommen. Die Behörden sollten hier nicht noch Prügel vor die Füße werfen, indem sie versuchen die Pflegestufe zu drücken und Anträge abzulehnen. Diese Klienten müssen dann das Recht erstreiten“, meint Gerhard Dvorak.
Außerdem gäbe es eine finanzielle Beziehung zwischen Sachverständigen und behördlichen Auftraggebern, welche zu hinterfragen sei. „Die PVA bezahlt einen Arzt der feststellen soll, ob der Antrag gerechtfertigt ist. Somit sollte dieser gegen seinen Auftraggeber etwas ausstellen. Hier müssten unabhängige Gutachter entscheiden.“
Der Obmann des KOBV ist zumindest mit der Barrierefreiheit in Mödling generell zufrieden. „Probleme gibt es nur in Einzelfällen, wo bei gewissen Notwendigkeiten, unnötige bürokratische Hürden in den Weg gelegt werden.“
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