Jennyberg: Treffen der Eigentümer und Weinhauer
BEZIRK MÖDLING. Zu einem Lokalaugenschein mit VertreterInnen der Eigentümer und des Weinbauvereins mit Obmann Fritz Taufratzhofer hatte Mödlings Forststadtrat DI Dr. Leopold Lindebner eingeladen. Auf dem beliebten Spazierweg zwischen Goldener Stiege und Schießstättenweg hatten sich in letzter Zeit unangenehme Begegnungen von landwirtschaftlichen Nutzern und sogenannten Freizeitnutzern, etwa mit Hunden oder Bikes, gehäuft.
„Ich kann nur alle Spaziergänger, Hundehalter und Radfahrer ersuchen, sich rücksichtsvoll zu verhalten und nicht zu vergessen, dass sie sich auf landwirtschaftlich genutztem Privatgrund bewegen!“, appelliert Lindebner. Bei anhaltenden Problemen könnten die privaten Eigentümer des Weges den Durchgang sperren lassen!
Die Eigentümer bitten jedenfalls, Folgendes festzuhalten:
Das Asphaltband zwischen Goldener Stiege und Schießstättenweg, auf dem sich viele Wanderer, Hundegassigeher und Biker bewegen, ist Bestandteil der Weingartenparzellen
Es handelt sich um Privatgrund und dient den Mödlinger Weinhauern als Güterweg und Arbeitsplatz.
Der Grünstreifen zwischen Asphaltband und hinterer Grundgrenze der Häuser in der Dr. Ludwig Rieger-Straße ist die vielzitierte „Wasserleitungstrasse“, die von der MA31 zum Begehen freigegeben worden ist.
In den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Güterweg mit Bescheid der NÖ Landwirtschaftskammer in einer Breite von 3 Metern mit allen landwirtschaftlichen Bringungsrechten und Rechten für Wirtschaftsfuhren von und für die Mödlinger Weinhauer errichtet.
Die im Weinbau üblichen Arbeiten werden auf und an diesem befestigten Weg erledigt, da u.a. das Befahren der Wasserleitungstrasse zum Schutz der in die Jahre gekommenen 1. Wr. Hochquellwasserleitung streng untersagt ist.
Weingärten sind kein Hundeklo
Die Mödlinger Weinhauer sind so freundlich, das Begehen auch weiterhin zu dulden, solange gewisse Regeln eingehalten werden:
Bitte nehmen Sie Ihre Kinder an die Hand und Ihre Hunde an die Leine, um gefährliche und unübersichtliche Situationen mit Landmaschinen zu verhindern! Weichen Sie aus oder warten Sie zu, wenn die Weingärten gerade bearbeitet - z.B. gespritzt - werden.
Das Befahren des Weges ist nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge der Flurbesitzer erlaubt, auch das Radfahren ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden Lebensmittel produziert und sie sollten nicht als Hundeklos missbraucht werden. Bitte respektieren Sie die Funktion dieser Flächen und halten Sie Sie sauber!
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