Ungereimtheiten in der Rechtsordnung könnten dem kleinen weiblichen Spitzwelpen „Schneewitchen“ das Leben kosten

- Schneewittchen
- Foto: Wiener Tierschutzverein
- hochgeladen von Wiener Tierschutzverein
Die Bilder von verängstigten, vielfach auch geschwächten und kranken Welpen lassen kaum jemanden ungerührt. Umso erfreuter haben viele TierschützerInnen reagiert, als sie von den Bestrebungen der Stadt Wien hörten, eine "Aktion Scharf" gegen die Welpen-Mafia durchzuführen.
In der Tat kommen laufend Welpen ins Wiener Tierschutzhaus nach Vösendorf - allerdings, anders als in der Vergangenheit, als ganze Kleinbus-Ladungen von Hundebabys aufgegriffen wurden - fast immer nur ein oder zwei Welpen aus einer behördlichen Abnahme.
Allerdings kann aber genau diese Aktion aber in einzelnen Fällen – wie bei einem weiblichen Spitz-Baby „Schneewittchen“ - zum TOD führen - weil die europäische und die österreichische Rechtsordnung der Praxis der Welpen-Dealer nicht konsequent und im SINNE DER TIERE entgegenstellt!
Die Ursache liegt im rechtlichen Bereich und an der Tatsache, dass vielfach schwer feststellbar ist, woher ein Welpe kommt, wo er gezüchtet wurde und auf welchen Wegen, durch welche Kanäle er nach Österreich kam. Die professionellen Hunde-Dealer, die gewerbsmäßig agierenden Welpen-Zucht- und Handelsunternehmen haben schnell gelernt, wie sie - zumindest formal, auf dem Papier und durch die Chip-Pflicht - den behördlichen Vorgaben entsprechen können. Wenn die Welpen nicht zu jung sind (mind. 8 Wochen), wenn sie nicht aus einem Land zu kommen scheinen, in dem die Tollwut noch verbreitet ist (z.B. aus dem EU-Raum) und wenn sie die erforderlichen tierärztlichen Bestätigungen bzw. die formal richtigen Dokumente haben, dann können sie tatsächlich wie Handelsware behandelt werden.
Ins Netz der Behörde gehen regelmäßig nur die "kleinen Fische" unter den Welpen-Dealern, Personen, die sich durch den Verkauf von einem oder zwei Hundebabys ein paar hundert Euro verdienen wollen. Natürlich muss auch diese Art des verantwortungslosen Handels gestoppt werden, aber der grausame Großhandel mit lebenden Tieren kann nicht länger geduldet werden.
Leider gibt die Implantierung eines Mirkochips keine 100%ige Sicherheit, dass das Tier auch aus dem Land stammt, dessen Ländercode programmiert ist. Der Ländercode (Ö. zB.: 040…) gibt nur an, aus welchem Land der Chip selbst ist, nicht jedoch, woher das Tier ist. Aus Gründen der Praktikabilität wird aber impliziert, dass der Ländercode des Chips auch dem Herkunftsland des Hundes entspricht. Chips mit Herstellercode (Nr.: 900…) geben durch den Code keine Auskunft über das Geburtsland des Tieres und ohne Ländercode können auch keine Rückschlüsse gezogen werden. Durch Indizien (zB.: Reisepass) wird angenommen, der Hund besäße dieselbe Staatsangehörigkeit des Welpen-Dealers.
Die Welpen, die von den Behörden abgenommen werden, stellen das Team des Wiener Tierschutzhaus vor große Herausforderungen und vor schwierige Entscheidungen. Jedes einzelne Tier kann eine gefährliche Infektion mitbringen, kann die anderen Tiere im Heim gefährden. Aber gerade für Welpen ist der Kontakt zu Artgenossen und zu Menschen unerlässlich für eine gute Sozialisation und für gute Vermittlungschancen. Es geht daher immer um die Gratwanderung zwischen nötiger Hygiene und den ebenso lebenswichtigen Sozialkontakten. Der erste Lebensabschnitt, die Prägephase, ist ganz entscheidend für das ganze weitere Leben der Welpen; daher ist eine völlige Isolation nicht zu verantworten, auch wenn die Gefahr ansteckender Krankheiten für die strenge Quarantäne sprechen würde.
Das Wiener Tierschutzhaus trachtet täglich, jeden einzelnen Welpen so gut wie möglich und so sicher wie nötig zu betreuen; unsere Arbeit und das Los der Welpen könnten wesentlich erleichtert werden, wenn alle Formen des nicht-tiergerechten Welpen-Handels rechtlich strenger geregelt und die Chip-Täuschungen abgestellt würden.
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