Neue Schutzzonen errichtet
Maßnahmen für die Lebens- und Wohnqualität in Maria Enzersdorf
Der örtliche Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wurde geändert und Schutzzonen im Altort, aber auch in der Südstadt errichtet.
MARIA ENZERSDORF. Im Jahr 2008 beschloss der Maria Enzersdorfer Gemeinderat ein örtliches Entwicklungskonzept. Aufgrund dessen wurden im vergangenen Jahr diverse Abänderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes vorgenommen. Neben einigen geringfügigen Korrekturen beziehungsweise Anpassungen wurden dabei vor allem die Schaffung einer Zwei-Wohneinheiten-Zone sowie die Festlegung von Schutzzonen für den Altort und für die Südstadt behandelt.
Schutzzone Altort
Im Altortgebiet wurde eine neue Schutzzone für Häuser definiert, die sich wiederum in vier Unterkategorien einteilt. In der Kategorie Rot stehen besonders schutzwürdige Einzelobjekte, die teilweise auch unter Denkmalschutz stehen. Für diese gelten ganz strenge Bebauungsvorschriften, Abrisse sind nur möglich, wenn eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ besteht.
In der Kategorie Grün werden Gebäude mit erhaltenswerter Baustruktur erfasst, die vor allem auch für die Ensemblewirkung von Bedeutung sind. Zu- und Umbauten unterliegen ganz klar definierten Regelungen.
In der Kategorie Gelb sind Häuser umfasst, für die zwar keine besonderen Schutzbestimmungen gelten, bei Neu-, Zu- und Umbauten aber auf das harmonische Einfügen in den umgebenden Baubestand zu achten ist.
Last but not least gibt es die Kategorie Blau, in der vereinzelte erhaltenswerte Baustrukturen vorhanden sind.
Schutzzone Südstadt
Die Schutzzone Südstadt umfasst die Reihenhäuser in diesem Gebiet. Hier wurden die Vorschriften, die die letzten 40 Jahre galten und somit nicht mehr zeitgemäß waren, so abgeändert, dass einem modernen Wohnen Rechnung getragen wurde. Gewisse Umbauten oder Zubauten am Haus und im Garten sind nun einfacher.
Zwei-Wohneinheiten-Zone
Bürgermeisterin Traude Obner stellt fest: „Mit all diesen Maßnahmen der örtlichen Raumordnung wurden umfangreiche Ziele des öffentlichen Entwicklungskonzeptes mit dem Zweck, die hohe Lebens- und Wohnqualität in der Gemeinde zu erhalten, umgesetzt.“
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