Volksbefragung über die Zukunft des Rathausplatzes
GUNTRAMSDORF. Am 17. Februar ist die wahlberechtigte Bevölkerung aufgerufen, von 8 Uhr bis 14 Uhr in einer Volksbefragung über die Gestaltung des Rathausplatzes abzustimmen. Rechtlicher Hintergrund ist der § 16 der NÖ Gemeindeordnung. Betrifft eine Initiative die Anordnung einer zulässigen Volksbefragung und wird diese von mehr als 10% aller Wahlberechtigten (in diesem Fall 798 Stimmen) unterstützt, muss der Gemeinderat die Volksbefragung anordnen.
In der Sitzung der Gemeindewahlbehörde vom 3. Oktober wurde festgestellt, dass die von der FPÖ-ÖVP gestartete Unterschriftenaktion mit 856 gültigen Stimmen die notwendige Anzahl an Unterstützungen erreicht hat. Der Bevölkerung werden zwei Fragen gestellt, die mit Ja oder Nein zu beantworten sind
Die Fragen lauten:
a) Sind Sie für den Rückkauf von 5.500 m² am Rathausplatz und den damit verbundenen Abschlagszahlungen von rund 10 Mio. Euro für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?
b) Möchten Sie, dass durch entsprechende Änderungen der Bebauungspläne der Charakter unseres Ortes beibehalten wird?
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