Jetzt Antrag auf Rückerstattung stellen
MÖDLING Mit der E-Card entfällt die Krankenscheingebühr, dafür muss ein Serviceentgelt von heuer 10,30 Euro bezahlt werden. Dieser Betrag wird vom Dienstgeber eingehoben. Erstmals zahlen mitversicherte EhegattInnen und Lebensgefährten keine E-Card-Gebühr mehr. Wer zwei Jobs hat und daher in jedem sozialversichert ist, dem wird die Gebühr zweimal abgezogen. „Jeder, der doppelt bezahlt, kann einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Eines der Serviceentgelte wird zurückgezahlt. Es ist immer empfehlenswert, den Lohnzettel genau anzusehen“, erklärt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum. Das einbehaltene Service-Entgelt von 10,30 Euro sollte auf dem Lohnzettel ersichtlich sein. Und so funktioniert die Rückerstattung: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Krankenkasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet. Das Formular ist im Internet unter www.noe.arbeiterkammer.at verfügbar
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.