Bodenlose Willkür oder Rechtsstaat bei Kurzparkzonen ?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO), das ist ein Bundesgesetz, ist die Regelung für Kurzparkzonen klar definiert:
§ 25. Kurzparkzonen
(1) Wenn und insoweit es zu bestimmten Zeiten aus ortsbedingten Gründen (auch im Interesse der Wohnbevölkerung) oder zur Erleichterung der Verkehrslage erforderlich ist, kann die Behörde durch Verordnung für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes das Parken zeitlich beschränken (Kurzparkzone). Die Kurzparkdauer darf nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als 3 Stunden betragen.
Ja so steht's da. Und was macht die Wiener Landesregierung und ihr hörige Bezirksvorsteher?
Ein Beispiel von Ottakring, einem augenscheinlich besonders schlecht verwaltetem Bezirk wenn man unter anderem die Qualität seiner Straßen und deren Schlaglöcher betrachtet.
Sie verordnen seit 1.April eine zusätzliche Kurzparkzone, wohlgemerkt (...auch im Interesse der Wohnbevölkerung) s.o., in der Savoyenstraße. Das ist die beim Schloss Wilhelminenberg, mitten im Wald, ohne Häuser außer dem Schloss und der Versuchsstation. Und gleich wird auch bestraft.
Das ist bodenlose Willkür und erinnert an Zeiten, da sich Behörden und ihre Vertreter alles herausnehmen konnten. Wo ist unser Rechtsstaat hingekommen?
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