Hofstettner Amokfahrer droht Einweisung

Im November fuhr der Pielachtaler in einen Hofstettner Friseursalon | Foto: FF
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PIELACHTAL (ip). Von einer „Todesdrohung in Form eines Amoklaufs“ sprach die St. Pöltner Staatsanwältin Michaela Obenaus im Prozess gegen einen 45-jährigen Pielachtaler, der am 23. November 2015 mit einem Jeep durch die Glasfassade eines Friseursalons fuhr und nur 20 Zentimeter vor einer Kundin zu stehen kam. Bremsspuren im Salon ließen eine Anklage wegen Mordversuchs nicht zu.

Belästigungen schon vor der Fahrt

Bis zu dreimal täglich tauchte der Mann im Geschäft auf. Haare schneiden, Haare waschen und Termin vereinbaren waren Großteils Vorwände, um der Chefin des Salons näher zu kommen. Als diese ihm schließlich Hausverbot erteilte und er mit dem damaligen Freund seiner Angebeteten in Streit geriet, ging er zunächst zur Polizei, um den Kontrahenten wegen Tritten und Schlägen gegen ihn anzuzeigen. Da sich keine Zeugen für den Vorfall fanden, fühlte sich der 45-Jährige, wie schon so oft in seinem Leben, zurückgewiesen und nicht ernst genommen.

"I bring wen um!"

„I wollt nur an Knall machen“, erklärte der Pielachtaler gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer und bestätigte die Vorhaltungen der Richterin, wonach er nach der ersten „Einfahrt“ aus dem Wagen stieg und geschrien habe: „I bring wen um!“ Er habe den Spiegel gerichtet, sei dann mit dem Fahrzeug rückwärts gefahren und ein zweites Mal auf das Podest, auf dem sich zuvor eine Angestellte mit der Kundin befunden habe, losgefahren. Schließlich sei er ausgestiegen, habe sich auf einen Sessel gesetzt, eine Zigarette geraucht und auf die Polizei gewartet. Auch den Schaulustigen vor dem Geschäft habe er mit dem Umbringen gedroht.

Schwerer Unfall führte zu einer Persönlichkeitsveränderung

Die entscheidende Frage bei dem Prozess, in dem Obenaus die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte, war, wie ernst die Drohung des Amokfahrers gewesen ist und welche Gefahr von ihm ausgehe. Er selbst bezeichnete sein Vorgehen als „schwarzen Humor“ und er habe die Leute nur „schrecken wollen“.
Laut Psychiater Werner Brosch leide der Betroffene nach einem schweren Unfall im Jahr 2000 an einer organischen Persönlichkeitsveränderung, wodurch er vor allem seine Emotionen nicht im Griff habe und auf Zurückweisungen übermäßig heftig reagiere. Brosch sprach sich für eine Einweisung des Mannes aus, um entsprechend betreut und kontrolliert werden zu können. Die Verteidiger des 45-Jährigen Martina Haag und Josef Gallauner legten ein Privatgutachten jenes Psychiaters vor, der auch für den Amokfahrer von Graz zuständig war. Dementsprechend reiche die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung, wo er ebenfalls betreut und medikamentös versorgt werde. Gallauner ist davon überzeugt, dass sein Mandant die Drohungen „zu keiner Zeit ernst gemeint habe“, weshalb auch eine wesentliche Voraussetzung für eine Einweisung nicht gegeben sei.

Opfer der Gesellschaft

Verteidigerin Martina Haag, eine langjährige Freundin des Betroffenen, mit dem sie auch gemeinsam einen Karatekurs besucht habe, stellte ihn als „leichtes Opfer der Gesellschaft“ dar. Seine Persönlichkeitsänderung ließ ihn häufig zum Gespött von Menschen werden. Dennoch sei er kaum durch Aggressivität aufgefallen.
„Er war von mir besessen“, so die Saloninhaberin, die vor allem um ihren Sohn fürchtete, während sowohl die Angestellte, als auch die Kundin von Todesangst sprachen, als das Fahrzeug auf sie zukam.
„Mit dem heutigen Tag ist es zu früh, die Maßnahme bedingt nachzusehen“, begründete Wais-Pfeffer die Entscheidung des Schöffensenats, wonach der 45-Jährige vorerst in eine Anstalt eingewiesen werden soll. Man befürchte, dass ohne entsprechende Behandlung die Gefahr für weitere Taten gegeben sei. Während die Staatsanwältin auf weitere Rechtsmittel verzichtete, erbat die Verteidigung Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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