Polizei fand Jesus-Schänder
Intensive Ermittlungen seitens der Exekutive konnten Vandalen ausforschen, die ihre Spuren in den vergangenen Monaten im Pielachtal hinterließen.
PIELACHTAL (ah). Die Welle an Vandalenakten, die das Pielachtal in den vergangenen Wochen heimsuchte, schockierte sowohl Bürger, als auch Exekutivbeamte. Insbesondere als die idyllische Waldkapelle in Weinburg von äußert brutal vorgehenden Vandalen zerstört wurde, waren viele sprachlos. Altar, Aussenfassade und die Christusstatue wurden Opfer der Zerstörungswütigen. Nun gelang der Exekutive ein Schlag gegen die Kriminellen.
Intensive Ermittlungen
Es handelt sich um 11 Jugendlichen, wobei darunter 4 Hauptverdächtige sind, die in der Tatzeit von Mitte August 2013 bis 7 März 2014, 130 Strafgerichtsdelikte begangen haben. "Die Jugendlichen haben vorsätzlich gehandelt", erleutert Bezirksinspektor Rudolf Luger, "Sie haben sich sogar extra ein Hammer-Set im Baummarkt besorgt." Auch ein Schlagring fand sich unter den Tatwerkzeugen.
Täter bisher unbescholten
Die Täter, die aus dem Bezirk St.Pölten/St.Pölten Land stammen und zwischen 17 und 18 Jahren alt sind, waren laut Angaben der Polizei bisher unauffällig, sind wohl situiert, nicht vorbestraft, hatten keine Geldprobleme und besuchen eine höhere Schule. Drogenmissbrauch kann bist auf das Rauchen von Kanabis (was in deren Kreisen üblich war) ausgeschlossen werden. Bei der Einvernahme haben sich die Beschuldigten bislang weder für ihre Taten entschuldigt, noch in irgendeiner Art und Weise Reue gezeigt.
Die Schadenssumme könnte sich auf bis zu 100 000 Euro belaufen, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, kann der Schaden aber durchaus höher sein. "Nun ist die Justiz gefordert. Aufgrund der Schwere der Delikte ist aber davon auszugehen, dass hier ein deutliches Zeichen gesetzt wird, auch wenn es sich bei den Tätern um bisher unbescholtene Jugendliche handelt (Ersttäter)", verdeutlicht Landespolizeidirektor Franz Brucher den Ernst der Lage.
Die Täter müssen sich unter anderem wegen leichter und schwerer Sachbeschädigung, leichtem und schwerem Diebstahl, wegen Störung der Totenruhe, dem Verstoß gegen das Waffengesetz und gegen das Verbotsgesetz, versuchter Brandstiftung und Unterschlagung von Beweismitteln verantworten.
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