Bezirk Scheibbs: Ihr Tankwart als "Energieberater"

Tanken kann jetzt nicht nur dem Konsumenten teuer kommen, sondern auch dem Betreiber. | Foto: Grestl
  • Tanken kann jetzt nicht nur dem Konsumenten teuer kommen, sondern auch dem Betreiber.
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BEZIRK SCHEIBBS. Wenn Ihr Heizöllieferant die Vorteile von Photovoltaikanlagen preist und der Tankwart Sie an der Zapfsäule vom neuen Elektroauto überzeugen will, ist das ab 1. Jänner ganz normal. Denn das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet Energiehändler, 0,6 Prozent ihres Jahresumsatzes einzusparen. Setzen sie in ihrem Betrieb keine entsprechenden Maßnahmen um – wie Wärmedämmung, Umstieg auf Elektroautos usw. – müssen sie ihre Kunden zum Energiesparen bewegen.

Dass diese Regelung nicht überall Freude verbreitet, kann man sich vorstellen. "Wir sind mit unserer Tankstelle noch nicht betroffen vom Gesetz. Ich finde aber, dass es sehr widersprüchlich ist und bin mir nicht sicher, ob dieser Weg der Einsparungen der richtige ist", sagt Wolfgang Wuzl von der AWI Diskont Enöckl in Lunz am See.
Rudolf Busam, Bezirksvertrauensobmann der Tankstellenbetreiber, informiert: "Das Gesetz ist gültig, bei Nichteinhaltung drohen Strafen. Aber die Stelle, die diese Maßnahmen bearbeiten soll, ist noch nicht einmal geschaffen worden und im Finanzministerium wartet man ab."

Vorwürfe, die das Wirtschaftsministerium so nicht gelten lassen will: "Unser Ziel ist es, die EU-Vorgaben und das deswegen notwendige Gesetz möglichst praxistauglich umzusetzen." Daher gebe es bereits eine aktuelle Einigung mit der Branche: "Für Tankstellenbetreiber soll die Beimengung von Reinigungs- und Reinhalteadditiven im Diesel als Effizienzmaßnahme anerkannt werden." Damit sei eine kostengünstige Lösung für die Energielieferanten im Verkehrsbereich definiert und anwendbar. Für die rechtsverbindliche Anrechnung als Maßnahme sei eine Verordnung für die spätere Monitoringstelle notwendig, die demnächst ausgeschrieben wird, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium. Übrigens: Tankstellenpächter sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen, wohl aber Betreiber und zwar dann, wenn der Jahresumsatz bei mehr als 2,5 Millionen Liter liegt.

DAS GESETZ

Das Bundes-Energieeffizienz-Gesetz trat mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Damit werden Energielieferanten jährlich zur Einhaltung von Energieeinsparungsmaßnahmen in Höhe von 0,6% des Energieabsatzes an den Endkunden des Vorjahres verpflichtet. Tankstellen gelten dabei grundsätzlich als Energielieferanten. Es ist jeder Energielieferant verpflichtet, der im Vorjahr entgeltlich Energie an Endenergieverbraucher geliefert hat. Wesentlich ist, dass Energielieferanten, die im Vorjahr weniger als 25 GWh (das entspricht etwa 2,5 Mio. Liter Treibstoff pro Jahr) an Energie an Endkunden in Österreich abgesetzt haben, für das jeweilige Jahr von der Verpflichtung ausgenommen sind. Bei Pächtern trifft die Verpflichtung die dahinter stehende Mineralölgesellschaft. (Quelle: wko.at)
Ziele: Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu verbessern, den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix zu erhöhen und eine Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erreichen. (Quelle: bmwfw.gv.at)

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