Einkaufen einmal anders: Verkäufer rastete völlig aus
WIEN/EBERGASSING. (mr) Wegen einem von einem Käufer reklamierten Mangel eines Computerspiels, stand ein jugendlicher Verkäufer aus Ebergassing wegen vollendeter leichter, versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und versuchter Nötigung vor dem Landesgericht Korneuburg.
Versuchter Bauchstich
Der Anlass war eher nichtig: ein gebrauchtes Computerspiel funktionierte nicht klaglos. Auch die bereits ausgetauschte Speicherkarte war defekt.
Als der Käufer das Geld zurück wollte, rastete der Verkäufer aus und schlug ihm mit der Faust zweimal ins Gesicht. Der Kunde wehrte sich, worauf der Verkäufer ein Klappmesser zog und einen Stich gegen die Bauchregion führte, den der Kunde durch eine Ausweichbewegung abwehren konnte. In Todesangst hielt der Kunde dann das Messer so lange fest, bis die inzwischen von seiner Frau alarmierte Polizei eintraf. Zuvor drohte der Angeklagte: „Wenn du das Messer nicht sofort loslässt, schicke ich dir Leute nach Hause“.
Die verhängte sechsmonatige Bewährungsstrafe und die Verurteilung zur Zahlung von 1.500 € Schmerzengeld nahm der Jugendliche an.
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