Hagelschaden an Auto oder Gebäude: Was nun?
SCHWECHAT. Das Hagelunwetter am 10. Juli verursachte auch Schäden, die durch Versicherungen nicht gedeckt sind. Das Amt der niederösterreichischen Landesregierung leistet für solche Fälle als Hilfe eine Förderung. Diese ist mit bis zu 20 Prozent der Schadenssummen (welche mindestens 1.000 Euro betragen muss) limitiert. Dafür ist eine schriftliche Meldung an die Gemeinde notwendig.
Bei der Förderung sind mehrere Teilbereiche zu unterscheiden:
– Schäden an Gebäuden
– Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen
– Schäden an forstwirtschaftlichen Kulturen
– Schäden an Privat-PKW
– Die Förderung kommt nur für Schäden im Gemeindegebiet und für in Niederösterreich gemeldete Personen auf.
Wichtig für Schwechat: Die Anträge werden in der Gemeinde gesammelt und in die jeweiligen Kategorien unterteilt. Anträge sind also ausnahmslos schriftlich an die Gemeinde zu richten. Telefonische Auskunft in der Baubehörde (Tel.: 01/701 08- DW 237 oder 254).
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