Polizist fälschte Anzeigen
Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs zu 15 Monaten bedeutet Jobverlust für den Beamten.
SCHWECHAT. (mr) Ein 46-jähriger Beamter der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat musste sich letzte Woche vor einem Korneuburger Schöffensenat wegen des Verbrechens des Amtsmissbrauchs verantworten. Nicht zum ersten Mal: Bereits 2007 hatte ihm ein Amtsmissbrauch (wegen widerrechtlicher Zueignung von Fundgegenständen) eine viermonatigen Bewährungsstrafe eingebracht.
Diesmal warf ihm Staatsanwältin Gudrun Bischof vor, zwischen Februar und Oktober 2011 etwa 100 unrichtige Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung erstattet zu haben, indem er einerseits falsche Tatzeitpunkt anführte und andererseits wahrheitswidrig angab, die Übertretung dienstlich wahrgenommen zu haben.
Hüter des Rechtsfahrgebotes
Auf dem Weg zwischen seinem Wohnort und der Dienststelle benützte er die A2 und S1 und notierte die Kennzeichen jener Kfz, die sich nicht an das Rechtsfahrgebot hielten.
In der Dienststelle angekommen verfasste er „auf Grund dienstlicher Wahrnehmungen“ flugs die Anzeigen gegen die Lenker, wobei er die Tatzeit auf einen Zeitpunkt kurz nach seinem Dienstantritt verlegte.
Keine sinnvolle Erklärung
Den Grund für diese Vorgangsweise konnte der Angeklagte nicht anbieten, er und sein Verteidiger wiederholten nur gebetsmühlenartig, die angezeigten Übertretungen seien tatsächlich begangen worden, falsch angegeben sei lediglich die Tatzeit. Deshalb seien die Angezeigten nicht geschädigt und er daher nicht schuldig im Sinne der Anklage.
Klarer Amtsmissbrauch
Der Senat war anderer Ansicht und erblickte das Recht der Lenker auf wahrheitsgemäße Anzeigenerstattung und das Recht der Republik auf korrekte Durchführung von Verwaltungsverfahren geschädigt.
„Ein klarer Schuldspruch“ führte der Vorsitzende Manfred Hohenecker aus: „Es konnte gerade noch eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten verhängt werden. Der Senat ist sich auch der weitreichenden Folgen für Sie bewusst, Sie verlieren damit ihren Job. Wer jedoch bereits zweimal wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurde und über 100 Leute geschädigt hat, ist als Polizist nicht tragbar.
Ministerium überstimmt
Der Senat misstraut auch der Selbstreinigungskraft der Disziplinarbehörden des Innenministeriums, die beim ersten Vorfall die von der Disziplinarbehörde 1. Instanz verfügte Entlassung aufgehoben hat. Nicht rechtskräftig, sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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