Reger Handel mit Designerdrogen
Fünf Jugendliche aus Schwechat und Umgebung vor Landesgericht
Fünf im Tatzeitraum 17- bis 20-jährige Angeklagte drückten die "Sünderbank" im Saal 17 des Landesgerichtes Korneuburg. Im sog. "Darknet" (schwarzes Netz mit erschwerten Zugangsbedingungen für beschränkten Nutzerkreis) hatten die Angeklagten sog. Designerdrogen (auch Partydrogen genannt) erworben. Es handelte sich dabei vorwiegend um verschiedene Amphetamine, die unter der Bezeichnung Speed, Ecstasy oder XTC angeboten werden. Die Einnahme hebt durch vermehrte Ausschüttung von Botenstoffen die Stimmungslage und vermittelt eine euphorische Gefühlsstimmung.
Anders als bei schweren Drogen wie z.B. Heroin sind die Konsumenten häufig sozial integriert, gehen während der Woche einem geregelten Erwerbsleben nach und lassen nur am Wochenende unter harten elektronischen Klängen "die Sau raus".
Die Angeklagten (auch sie waren mit einer Ausnahme berufstätig) kamen mit bedingten Freiheitsstrafen davon, je nach Intensität ihrer Tatbeteiligung zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten.
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