Schuss auf Gattin: Kein Mordversuch
RANNERSDORF/KORNEUBURG (mr) Im Strafprozess gegen einen Bauspenglermeister war letzten Donnerstag die Frage zu lösen, mit welchem Vorsatz der 51-jährige handelte, als er mit seinem Revolver aus kurzer Entfernung einen Schuss in Richtung seiner Ehefrau (43) abgab.
Ehe in der Krise
Die Ehe, aus der zwei Kinder (14 und 10) entstammen, war in der Krise: ein Hausbau und die Berufsunfähigkeit des Mannes führten zu finanziellen Problemen und in der Folge zu Streitigkeiten. Er soll bereits mehrfach gegenüber seiner Frau handgreiflich geworden sein und schon 2010 in der Wohnung geschossen haben.
Nur Schreckschuss
Am 30. März kehrte der Angeklagte nach dem Konsum von zwei Dosen Bier und einer größere Menge Wodka um ca. 22 Uhr heim. Sein Blutalkohol lag um die 1,8‰, als er nach einer wörtlichen Auseinandersetzung einen Schuss in Richtung seiner auf dem Balkon sitzenden Frau abgab, der zwar knapp neben ihr in den Beton einschlug, sie jedoch durch Geschoßsplitter verletzte. Während Staatsanwältin Gudrun Bischof von einem Mordvorsatz ausging und den Fehlschuss auf die Alkoholisierung zurückführte, will der Angeklagte absichtlich daneben geballert haben „damit sie endlich mit der Nörgelei aufhört“.
Wahrspruch der Geschworenen
Nach dem sog. Wahrspruch der Geschworenen handelte der Mann nicht mit Tötungsvorsatz, sondern wollte die Frau „nur“ absichtlich schwer verletzen. Das Gericht verhängte eine zweijährige Haftstrafe, davon bloß acht Monate unbedingt. Da er diese bereits in der Untersuchungshaft verbüßt hatte, kam er nach der Verhandlung frei. Nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin nahm Bedenkzeit.
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