Schwechat: "Drogen-Freund" reduzierte Bankguthaben
Einst waren sie beste Freunde, bis Thomas draufkam, dass der Angeklagte 22-mal von seinem Konto abhob.
Der 28-jährige bisher gerichtlich unbescholtene Angeklagte wurde vor Gericht zitiert, weil er in Schwechat vom Konto seines besten Freundes ohne dessen Wissen und Willen mittels dessen Bankomatkarte in 22 Angriffen 10.550 Euro an diversen Bankomaten abgehoben haben soll.
Rein rechtlich ein Einbruchsdiebstahl
Rechtlich gesehen stellt das einen Einbruchsdiebstahl dar, weil das Abheben mit einer entfremdeten Bankomatkarte von der Strafdrohung einem Einbruch durch Aufbrechen mit einem Werkzeug gleichgestellt ist.
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, er habe mit dem erbeuteten Geld seine Drogensucht finanziert. Richter Nußbaumer verhängte eine achtmonatige Haftstrafe, deren Vollzug er für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte. Rechtskräftig!
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