Felmayer - bis Dato kein Pachtvertrag
Die FPÖ Gemeinderatsfraktion hat am 20. September 2012 aufgrund der Tagesordnung zur 376. Gemeinderatssitzung versucht in den Originalpachtvertrag zwischen der Stadtgemeinde Schwechat und dem Pächter des Felmayerrestaurants einzusehen. Dabei stellte sich heraus, dass es bis dato keinen schriftlichen Pachtvertrag mit dem Betreiber des Restaurants Felmayer gibt.
Es ist vorgesehen, dass es zu einer kostenlosen Nutzung der Veranstaltungsorte in Schwechat „Himmel“ und „Scheune“ durch den Pächter des Felmayerrestaurants kommen wird. Das stellt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen gewerblichen und privaten Nutzern dieser Veranstaltungsorte dar.
Seitens der Stadtverwaltung wird bereits darauf hingewiesen, dass für das Catering der Gastronomiebetrieb Felmayer zu beauftragen bzw. persönlich dessen Einverständnis für eine andere Lösung einzuholen ist!
Die „Scheune“ ist aufgrund ihrer leistbaren Mietpreise besonders für private Veranstaltungen sehr beliebt und wäre jedoch durch ein aufgezwungenes Getränke- und Essen-Catering für viele nicht mehr erschwinglich. Abgesehen davon ist diese weitere Bevorzugung nicht in dem in der 373. Gemeinderatssitzung vom 26.3.2012 vom Gemeinderat beschlossenen Pachtvertrag inkludiert und stellt ebenfalls einen klaren Wettbewerbsvorteil dar.
Zudem ist zu befürchten, dass es durch eine generelle Nutzungsberechtigung zu vermehrten Veranstaltungen im Wohngebiet kommt. Bereits jetzt häufen sich die Beschwerden der Anrainer, dass es immer wieder zu starken Lärmbelästigungen bis in die Morgenstunden kommt, vor allem deshalb, weil an der nötigen Kontrolle durch die Stadtverwaltung fehlt.
In der 373. Gemeinderatssitzung am 26. März 2012 wurden durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat folgende Punkte beschlossen:
Dach Pachtverhältnis beginnt mit 1.5.2012.
Der monatliche Pachtzins beträgt netto € 1.500.- und ist wertgesichert.
Die anfallenden Betriebskosten werden vorgeschrieben.
Eine einmaliger Investitionskostenbeitrag in Höhe von netto € 60.000.- ist an die Stadtgemeinde innerhalb von 5 Jahren zu leisten.
Der Pächter verpflichtet sich bei Vertragsabschluss auf seine Kosten bei einem erstrangigen inländischen Kreditinstitut einen Haftbrief, lauten auf den Betrag von € 16.000.- zu Gunsten der Verpächterin auszustellen und das Original der Stadtgemeinde Schwechat auszuhändigen.
Nachdem sich herausstellte, dass bis dato kein schriftlicher Pachtvertrag zwischen der Stadtgemeinde Schwechat und dem Felmayergarten existiert, ist auch die Alleinentscheidung des Bürgermeister betreffend der Sanierungsarbeiten von € 261.000.- eindeutig als Kompetenzüberschreitung zu werten, der diese gem. § 38 (1) 3 der NÖ- Gemeindeordnung als „notwendige Ersatzanschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes“ dargestellt hat.
Weiters weicht die beschlossene Nutzungsbedingung von dem am 26.3.2012 erfolgtem Gemeinderatsbeschluss in folgenden Punkten ab:
Die zur Verfügung gestellte Fläche erhöht sich von 909,10 m² auf nunmehr 1.221,85 m², um ein Drittel mehr, wobei die ohnehin günstige Pacht von € 1500.- gleich bleibt.
Der Pachtzins wird lt. Vorliegenden neuen Pachtvertrag nicht im Voraus, sondern erst bis spätestens Ende des Monats fällig.
Verheimlichen, Vertuschen, Zudecken, Verschleiern usw. alles trifft auf diese Gemeindeführung zu. Es ist höchst an der Zeit diesen Bürgermeister abzuwählen. Am Montag, 24.9.2012 hat der Stadtgemeinderat Schwechat die Möglichkeit wieder für ehrliche und klare Verhältnisse in Schwechat zu sorgen.
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