Hunderte Häuslbauer müssen Bauvollendungsmeldungen nachreichen
Gemeinde Völkermarkt prüft Bauakte der vergangenen 30 Jahre.
VÖLKERMARKT. Seit dem Sommer des Vorjahres überprüft die Gemeinde Völkermarkt Bauakte auf ihre Vollständigkeit. So kam es, dass in den vergangenen Monaten Hunderte Häuslbauer, die in den vergangenen 30 Jahren gebaut oder einen Zubau errichtet haben, die Aufforderung erhielten, eine Bauvollendungsmeldung nachzureichen.
Laut der Kärntner Bauordnung ist der Bauherr dazu verpflichtet, die Vollendung eines behördlich genehmigten Bauvorhabens binnen einer Woche nach der Fertigstellung schriftlich der Baubehörde zu melden.
"Keine Schikane"
Warum dieses Thema gerade jetzt in Völkermarkt aktuell ist? Den Stein ins Rollen brachte laut Bürgermeister Valentin Blaschitz unter anderem die Überprüfung einer Gemeinde in Salzburg durch den Rechnungshof: "Die Bauvollendungsmeldungen sind eine Bringschuld der Bauherren, aber die Verantwortung liegt auch bei uns."
Blaschitz betont, dass es sich um keine Schikane handelt, die Gemeinde aber "im Rahmen der Gesetze arbeiten müsse": "Wir werden nicht päpstlicher sein, als der Papst. Eine Fristverlängerung für die Nachreichung ist natürlich möglich."
Im schlimmsten Fall könnten laut Blaschitz durch eine fehlende Bauvollendungsmeldung Versicherungen nicht mehr haften.
800 Akte überprüft
Bis dato wurden 800 Bauakte überprüft. Begonnen hat die Gemeinde damit im Sommer 2016 mithilfe von Ferialpraktikanten. "Das ist aber erst der Anfang", erklärt Daniela Ladinig von der Baupolizei. Die weitere Überprüfung werde aufgrund der geringen personellen Ressourcen und der laufenden Arbeit noch Jahre in Anspruch nehmen. Genaue Zahlen, wie viele Bauherren in der Gemeinde Völkermarkt betroffen sind, lassen sich folglich noch nicht sagen.
Für Häuslbauer, deren beauftragte Baufirmen nicht mehr existieren, hat die Gemeinde eine Liste an Ziviltechnikern, an die sie sich wenden können.
Das sagt das Gesetz
• Jeder Bauherr ist verpflichtet, eine Bauvollendungsmeldung der Behörde fristgerecht vorzulegen.
• Gleichzeitig mit der Vollendung des Bauvorhabens sind vom Bauleiter Bestätigungen aller mit der Ausführung des Vorhabens betrauten Unternehmer vorzulegen (Baumeister, Zimmermeister, Dachdecker, Installateur, Elektriker, Rauchfangkehrer).
• Besteht das ausführende Unternehmen nicht mehr, hat der Bauleiter die Bestätigung von einem Sachverständigen einzuholen.
• Werden Belege nicht oder nicht vollständig nachgereicht, kann die Baubehörde die Nutzung des Gebäudes untersagen und ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten (Strafe bis zu 3.000 Euro).
• Bei Häusern, die länger als 30 Jahre unbeanstandet stehen, wird der rechtmäßige Bestand angenommen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.