Arbö-Prüfzentrum Kühnsdorf
"Nicht genügend" für vier Fahrzeuge
Nicht alle Pickerl-Begutachtungen im Jahr 2018 sind beim Arbö Kühnsdorf positiv verlaufen.
KÜHNSDORF. 1.710 Gutachten wurden im vergangenen Jahr im ARBÖ-Prüfzentrum in Kühnsdorf durchgeführt. Die WOCHE hat mit Prüfzentrumsleiter Markus Jeitler darüber gesprochen, was man unter den verschiedenen Mängel-Arten versteht und nachgefragt, wie schnell diese behoben werden müssen.
Überprüfung der Funktionen
Im Laufe des vergangenen Jahres wurden im ARBÖ-Prüfzentrum in Kühnsdorf 1.710 §57a-Begutachtungen (Pickerl-Begutachtungen) durchgeführt. Dabei werden rund 130 Funktionen des Fahrzeuges überprüft und kontrolliert. Die Pickerl-Überprüfung stellt die gesetzeskonforme Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges sicher. "389 Fahrzeuge waren ohne Mängel. 1.138 haben leichte Mängel aufgewiesen", erzählt Prüfzentrumsleiter Markus Jeitler.
Gefährdung der Sicherheit
Bei vier Fahrzeugen wurden Mängel festgestellt, die zu einer direkten oder unmittelbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. "Mängel mit Gefahr in Verzug sind zum Beispiel gebrochene Federn, Reifen, die Geweberisse aufweisen oder Beschädigungen an Trag-, Spur- oder Achsengelenken", erklärt Jeitler.
Fahrt zur nächsten Werkstatt
In diesem Fall ist die Prüfstelle verpflichtet, diese zu melden. Die Mängel werden in die zentrale Begutachtungsdatenbank eingetragen. So haben die Behörden die Möglichkeit, den aktuellen Stand je PKW jederzeit abzurufen. "Bei einem Mangel mit Gefahr in Verzug darf der PKW-Inhaber das Prüfzentrum mit seinem PKW zwar gegen eine Unterschrift verlassen, er ist jedoch verpflichtet, die Fahrt nur dafür zu nutzen, um zur nächsten Werkstatt zu gelangen." Das Kennzeichen wird dem PKW-Inhaber entzogen, bis die Mängel behoben sind.
Pickerl-Überprüfung
Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Pickerl-Überprüfung auch bei 179 Fahrzeugen schwere Mängel festgestellt: "Schwere Mängel sind unter anderem Bremsklötze, die knapp vor dem kompletten Verschleiß sind, ein undichter Auspuff oder ein Riss der Windschutzscheibe im Sichtfeld", erklärt der Prüfzentrumsleiter.
Schwere Mängel beheben
Der Fahrzeugbesitzer wird dann darauf hingewiesen, dass diese Mängel schnellstmöglich zu beheben sind. "Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug noch längstens zwei Monate nach der Begutachtung, jedoch nicht über die auf der bisherigen Plakette angegebene Frist hinaus verwendet werden darf." Im Mai 2018 wurden Neuerungen für die Fahrzeugbegutachtung einiger Fahrzeugklassen eingeführt.
Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen (also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen) sowie Autobusse und Traktoren. Für diese Fahrzeuge kann die "Pickerlüberprüfung" dann bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen – es gibt allerdings keine Überziehungsfrist "nach hinten" mehr.
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