Roadshow zum neuen Erbrecht

Bernhard Fink, Franz Grauf, Gottfried Tazol und Kevin Müller (von links) | Foto: Franziska David
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VÖLKERMARKT. Vergangene Woche machte die heurige Roadshow der Kärntner Rechtsanwaltskammer in der Neuen Burg in Völkermarkt Station. Sie wird von der Kärntner Sparkasse und der WOCHE unterstützt.
Die Völkermarkter Rechtsanwälte Gottfried Tazol und Franz Grauf referierten im Gemeinderatssitzungssaal über Neuerungen im Bereich Erben und Vererben, da mit 1. Jänner 2017 ein Großteil der Regelungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 in Kraft tritt. Diese Regelungen sind auf alle Todesfälle ab dem 1. Jänner 2017 anzuwenden.
Grauf und Tazol brachten den rund 45 interessierten Zuhörern, darunter auch der Vizepräsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, Bernhard Fink, und Kevin Müller von der Kärntner Sparkasse in Völkermarkt, die Materie anhand von Beispielen näher.

Wichtige Neuerungen

So erklärten die beiden Rechtsanwälte unter anderem, dass für Lebensgefährten nun ein "außerordentliches Erbrecht" eingeführt wird: Gibt es keine gesetzlichen oder per Testament eingesetzten Erben, erbt der Lebensgefährte, sofern dieser mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. "Das ist eine Aufwertung der Stellung des Lebensgefährten im Gesetz. Wie man sieht, ist sie aber eingeschränkt", ergänzt Grauf.
Für letztwillige Verfügungen sind bestimmte Formvorschriften vorgesehen: So muss ein handschriftlicher Zusatz wie "Das ist mein letzter Wille" neben der Unterschrift auf dem Testament stehen.
Weiters betonten Grauf und Tazol, die Wichtigkeit, ein Testament im Testamentsregister registrieren zu lassen: "So kann nichts verloren gehen."

Sprachlich moderner

Das Gesetz enthält zudem einige sprachliche Modernisierungen. So wird zum Beispiel aus "Nachlass" die "Verlassenschaft" und aus "Erblasser" der "Verstorbene". Nach dem Vortrag beantworteten Tazol und Grauf einige Fragen aus dem Publikum.
Im Anschluss gab es bei einem Imbiss im Foyer noch die Möglichkeit für kurze Vier-Augen-Gespräche mit den Rechtsanwälten.

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