Erpressungs-Opfer hatte ein schlechtes Gewissen
YBBSTAL. Eine flüchtige Bekanntschaft, ein paar „komische“ SMS und dann die Drohung, wegen sexueller Belästigung angezeigt zu werden, ließen einen 22-Jährigen aus dem Ybbstal tief in die Tasche greifen. Sechs Mal übergab er seiner Erpresserin Geld, entweder persönlich oder hinterlegt in ihrem Postkasten.
Nach insgesamt 3.000 Euro war Schluss. Trotz seines schlechten Gewissens wegen der SMS erstattete das Erpressungsopfer Anzeige. Diese brachte eine 19-Jährige nun vor Gericht.
„Weil i net so viel Geld hab“, begründete die besachwaltete Frau ihre Erpressungen. „Ich tu' mir halt schwer, Arbeit zu finden“, erklärte sie ihre triste finanzielle Situation und nachdem ihr der 22-Jährige hundert Euro geborgt habe, schien er eine geeignete Geldquelle zu sein. Noch im Gerichtssaal übergab der Sachwalter der Beschuldigten an das Opfer 1.550 Euro zur teilweisen Schadensgutmachung. „Damit haben Sie heute wohl nicht gerechnet“, meinte Richter Markus Grünberger zum Zeugen. Über die Angeklagte verhängte er die Mindeststrafe von sechs Monaten bedingt. Innerhalb von zwei Wochen muss sie den Rest des erpressten Geldes zurückzahlen.
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