Wels: Regeln fürs Rasenmähen sehr unterschiedlich

Das Rasenmähen am Samstag is je nach Gemeinde bereits ab 14.00 Uhr untersagt. | Foto: Kzenon/Fotolia
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BEZIRK. In der Sommerzeit häufen sich bei der Polizei immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind oft Nachbarn, die ohne Rücksicht ihren Rasen mähen. Generell gilt, dass zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr früh jeglicher Lärm zu unterlassen ist, in manchen Gemeinden sogar bis 7.00 Uhr. Jede Gemeinde kann darüber hinaus gemäß § 41 Oö. Gemeindeordnung eine eigene ortspolizeiliche Verordnung erlassen und die Ruhezeiten individuell bestimmen. Aufgrund solcher Erlässe kann die Polizei aktiv werden und neben Anzeigen bei der Behörde auch Organstrafmandate einheben. Viele Gemeinden in Wels-Land und die Stadt Wels haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

360-Euro-Strafen drohen

"Die Verwendung von motorisch betriebenen Rasenmähern und anderen Gartengeräten, ..., ist an Samstagen von 19.00 bis 24.00 Uhr und an allen gesetzlichen Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr verboten", heißt es etwa in der Lärmschutzverordnung der Stadt Wels. In Steinhaus und Weißkirchen ist es den Bürgern an Samstagen bereits ab 15.00 Uhr per Verordnung untersagt, den Rasenmäher zu starten. Ab 17.00 Uhr darf samstags auch in Gunskirchen nicht mehr gemäht werden. In den Gemeinden Schleißheim und Steinerkirchen ist Rasenmähen am Samstag ab 18.00 Uhr untersagt. In Buchkirchen, Thalheim und Sattledt darf bis 19.00 Uhr gemäht werden. Am längsten dürfen die Rasenmäher in Thalheim laufen. Außerhalb von Sonn- und Feiertagen ist das Mähen hier nur von 12.00 bis 14.00 Uhr und 20.00 bis 7.00 Uhr untersagt. Wer diesen Verordnungen zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro belegt werden.

Info in der Gemeindezeitung

Viele Gemeinden halten es weniger strikt und appellieren einfach an die Vernunft ihrer Bürger. So entschloss sich etwa der Edter Gemeinderat bewusst gegen eine Verordnung, da es dergleichen schon genug gäbe. In der Gemeindezeitung wird lediglich empfohlen, das Mähen an Samstagen ab 14.00 Uhr zu unterlassen. Gleiches gilt für Offenhausen. In Bachmanning wird in der Gemeindezeitung aufgerufen, Samstags ab 15.00 Uhr nicht mehr zu mähen, zwei Stunden später sollten dann auch in Lambach alle Rasenmäher verstummt sein. Die Gemeinden Marchtrenk, Bad Wimsbach und Eberstalzell teilen ihren Bürgern lediglich mit, unnötigen Lärm während der Mittagsruhe und Abendstunden zu vermeiden. Pichl und Stadl-Paura empfehlen "am Wochenende nicht zu Unzeiten zu mähen". Doch auch in Aichkirchen, Fischlham, Holzhausen, Neukirchen, Pennewang und Sipbachzell muss man sich von den Nachbarn nicht alles gefallen lassen. Bürger können sich auch zivilrechtlich gegen Lärmbelästiger wehren. So kann nach § 364 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Lärmbelästigung untersagt werden und der Verursacher verklagt werden.

Tipp: Rasenroboter
Nirgends hat der richtige Schnitt des Rasens eine größere Bedeutung als auf dem Golfplatz. Wer wäre also besser dazu geeignet, ein paar Pflegetipps zu geben, als Gerhard Wimmer, Head-Greenkeeper am Golf Club Wels. "Prinzipiell", hält Wimmer fest, "lassen sich Golfrasen und Gartenwiese nur schwer miteinander vergleichen." Grundsätzlich gilt: Gesundheit geht nur über den Schnitt. Daher wird am Golfplatz täglich mit einem speziellen Spindelmäher gemäht.
Da das für einen Privathaushalt nicht realistisch ist, empfiehlt der Spezialist einen Rasenroboter. "Die sind nicht nur für die Wiese eine Sensation, sondern auch im Rahmen des Nachbarschaftsstreits ideal, weil sie sehr leise sind." Zudem sollte man das Gras trocken halten. Morgentau schadet dem Rasen. Auch dieser lässt sich am einfachsten durch einen Roboter entfernen.

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