Bescheid zu Kamleithners Abberufung aufgehoben
WELS. Im Fall der Welser Magistratsdirektorin Renate Kamleithner, welche im Sommer 2016 vom Stadtsenat der Stadt Wels versetzt und von ihrer Funktion abberufen wurde, traf das Oberösterreichische Landesverwaltungsgericht erste Entscheidungen. Kamleithner klagte sowohl gegen ihre Abberufung als auch gegen ihre Versetzung, bis Ende April 2017 würde ihre Amtszeit noch laufen. Das Landesverwaltungsgericht (LVWG) hob den Bescheid zu ihrer Abberufung ersatzlos auf. An ihrer Versetzung und Abberufung ändert dies jedoch nichts, wie Stefan Herdega vom LVWG erklärt: "Das Abberufungsverfahren wurde aufgehoben, da es seperat im Gesetz nicht vorgesehen ist." So wird aus zwei Verfahren eines, über Kamleithners Abberufung wird im Rahmen des Versetzungsverfahrens weiterverhandelt. Sie bezieht als Juristin bei der Verwaltungspolizei weiterhin das Gehalt einer Dienststellenleiterin. Für Bürgermeister Andreas Rabl ein Erfolg: "Die aufschiebende Wirkung, die sie beantragt hat, wurde nicht genehmigt. Das ist ein Erfolg für die Stadt. Ihre Amtszeit endet jedenfalls Ende April." Kamleithners Anwalt Kurt Klein war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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