Zahlen und Fakten zum Arbeitsjahr der Welser Ordnungswache
WELS. Die elf Mitarbeiter der 2009 gegründeten Ordnungswache der Stadt Wels waren im vergangenen Jahr in 1.920 Fällen tätig. Das bedeutet einen Anstieg zum Jahr davor (1.867). Der größte Teil der Fälle im Jahr 2016 betraf sogenannte servicierende Tätigkeiten. Zu diesen 1.102 (2015: 929) Fällen zählen etwa Einschreiten wegen Allgemeingefährdung, Anstandsverletzung, Ruhestörung, Sachbeschädigung sowie Erste Hilfe und Sauberkeit. 351 (2015: 395) Mal wurde die Ordnungswache in Angelegenheiten der Straßenverkehrsordnung tätig. Dazu zählen etwa Hinweise auf Ge- und Verbote, Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen, überhängendes Gehölz und auch das Anbringen der Parkkrallen. Diese schnappten 2016 insgesamt 23 Mal zu und sicherten der Stadt damit Strafeinnahmen von 1.340 Euro. In 308 (2015: 326) Fällen erfüllte die Ordnungswache einen gesetzlichen Auftrag. Ein solcher besteht bei Bettelei und Hundehaltung.
Abmahnungen genügen seltener
In 159 (2015: 217) Fällen nahmen die Mitarbeiter Kontrollaufgaben wie etwa von Alkoholverboten oder der Gewerbeordnung wahr. In 340 (2015: 520) Fällen stellten die Mitarbeiter Anzeigen beziehungsweise Organmandate in den Bereichen Bettelei, Ge- und Verbote, Hundehaltung sowie Alkoholverbot aus. 56 (2015: 228) Mal reichten dabei entsprechende Abmahnungen oder Aufklärungen aus. 54 (2015: 49) Mal kontaktierten die Mitarbeiter die Feuerwehr, Rettung oder Polizei. In 58 (2015: 43) Fällen wandte sich letztere an die Ordnungswache, beispielsweise wegen entlaufener oder verletzter Tiere. 16 Mal halfen Mitarbeiter der Ordnungswache mit, abgängige Bewohner der Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz in der ehemaligen Dragonerkaserne wieder zu finden.
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