Eichgrabener Anzbach als Gefahr
Einen Gefahrenzonenplan gibt es für Eichgraben schon seit dem Jahr 1999 - nun wurde er überarbeitet.
EICHGRABEN (bs). Am 21. Februar fand im Gemeindezentrum ein Informationsabend mit DI Stephan Vollsinger (Experte der Wildbach- und Lawinenverbauung) und Ziviltechniker DI Bernhard Zeininger statt. Viele offene Fragen konnte geklärt und Missverständnisse aufgelöst werden.
Der Gefahrenzonenplan
Der Gefahrenzonenplan ist ein forstlicher Raumplan gemäß Forstgesetz 1975. Er ist ein flächendeckendes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Damit bildet er eine Basis für die Planung von Schutzmaßnahmen und unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und das Sicherheitswesen.
Gefährdung durch Anzbach
Eichgraben zählt zu den Wildbach-reichsten Gemeinden Österreichs. Genaugenommen führt ein Wildbach durch Eichgraben: der Anzbach. Dieser hat viele Zubringer (zum Beispiel den Nagelbach), die ebenfalls wieder Zubringer haben. Daraus ergibt sich die Gefahrensituation für Eichgraben.
Gelbe und Rote Zonen
Mit dem Gefahrenzonenplan werden Flächen im Siedlungsbereich (dem sogenannten "Raumrelevanten Bereich") im Bedarfsfall als Gelbe oder Rote Zone ausgewiesen.
Was bedeutet das?
Die Rote Zone stellt in erster Linie den Bachlauf mit seinen unmittelbaren Uferböschungen und Gräben dar. Hier liegt ein hohes Gefährdungspotential im Katastrophenfall vor. Daher sind sie für die Errichtung von Objekten, die dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, nicht geeignet.
Die Gelbe Zone umfasst alle übrigen durch Wildbäche oder Lawinen gefährdeten Flächen, deren ständige Benützung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke infolge dieser Gefährdung beeinträchtigt ist. Innerhalb dieser Zone kann das Ausmaß der Beeinträchtigung nach Lage der jeweiligen Örtlichkeit und der naturräumlichen Gegebenheiten deutlich variieren. Die Beschädigung von Objekten ist möglich, jedoch sind Gebäudezerstörungen nicht zu erwarten, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Gefahr für Personen ist in derart gesicherten Gebäuden unwahrscheinlich, außerhalb der Gebäude aber in unterschiedlichem Ausmaß gegeben.
Sollte Ihr Grundstück in einer gelben Zone liegen, muss bei einem Bauvorhaben (Neu- und Umbau) ein Gutachten durch die Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt werden. Dieses Gutachten ist kostenfrei!
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