Barrierefreiheit: Mit dem Rollstuhl in Währing unterwegs.
Wie es ist mit dem Rollstuhl im Währinger Alltag unterwegs zu sein, testete die bz mit Rollstuhlfahrerin Kornelia Götzinger.
In den letzten Jahren ist in Hernals viel im Bereich Barrierefreiheit geschehen, um es Personen mit Gehhilfen Rollstühlen und Kinderwägen leichter zu machen.
Kornelia Götzinger ist Mitautorin des "Buch der Begriffe", eines Wörterbuchs zu Behinderung und Integration. Sie ist seit ihrer Geburt auf den Rollstuhl angewiesen. Mit der bz hat sie jetzt wichtige Einrichtungen im Bezirk auf ihre Barrierefreiheit getestet.
Amtshaus Währing: Ausbaufähig
Das historische Amtsgebäude in der Martinstraße wird gerade saniert. Der barrierefreie Zutritt durch die automatische linke Eingangstür funktioniert einwandfrei.
Um zum zentralen Lift zu gelangen, muss allerdings eine Treppe mit dem Treppenlift überwunden werden. Dieser ist zwar ohne Schlüssel, dafür aber nur mit einiger Körperkraft in Betrieb zu nehmen: Die Plattform muss händisch heruntergeklappt werden, was für unbegleitete Rollstuhlfahrer kaum zu bewerkstelligen ist.
Das Positive: Der Portier hilft freundlich weiter und die notwendigen elektrischen Einbauten für ein neues, automatisches Modell sind bereits vorgenommen worden.
Ist man dann am zentralen Aufzug angekommen, sind Einstieg und Kabine zwar etwas schmal bemessen, doch können sie genutzt werden.
Die einzige vorhandene Behinderten-Toilette befindet sich im Erdgeschoß des Amtshauses. Der Sanitärraum ist in einwandfreiem Zustand und hat eine angenehme Größe. Das WC ist nicht versperrt, sauber und auch der große Spiegel hängt für Rollstuhlfahrer in genau richtiger Höhe.
U-Bahn-Station Währinger Straße: Barrierefrei
Die U6-Station Währinger Straße ist von allen Seiten mit barrierefreien Zugängen zu den Aufzügen ausgestattet. Auch der Einstiegsraum und die Liftkabinen sind großzügig gestaltet, was ausreichend Platz zum Wenden des Rollstuhls bietet.
Fazit: Die U-Bahn-Station stellt für Rollstuhlfahrer kein Hindernis dar.
Zur Sache
Als barrierefrei definiert das Gesetz laut dem Sozialministeriumservice
• bauliche und sonstige Anlagen
• Verkehrsmittel
• technische Mittel
• Systeme der Informationsverarbeitung und
• andere gestaltete Lebensbereiche
wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise (ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe) zugänglich und nutzbar sind. Infos: www.sozialministeriumservice.at
Der Verein "Behinderte Menschen Inklusive" (BMIN) kämpft für diese Zugänglichkeit. Mehr unter www.bmin.info
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