"Chronisch Krank" gegen Wegfall der Wohnbeihilfe

Ein behindertes Kind braucht vielfach eine intensive Betreuung, die eine Berufstätigkeit unmöglich macht. | Foto: Dron/Fotolia
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ENNS/LINZ. Der Verein "Chronisch Krank" mit Sitz in Enns macht gemeinsam mit den Organisationen "Miteinander" und "Selbstbestimmt-Leben-Initiative" auf eine neue Ungerechtigkeit im Sozialbereich aufmerksam. "Ein sehr hoher Anteil von Müttern mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen lebt getrennt vom vom Kindesvater", sagt Chronisch-Krank-Obmann Jürgen Holzinger. Wegen des Pflegeaufwands können diese Frauen meist keinen Beruf ausüben und erhalten als Einkommen lediglich das Pflegegeld. Ab einer gewissen Höhe des Pflegegelds verlieren die Personen den Anspruch auf die Mindestsicherung (Einkommensgrenze derzeit 888 Euro für Alleinerziehende oder -lebende).

Neu ist nun seit Oktober 2013, dass der Erhalt der Mindestsicherung die Voraussetzung für den Bezug von Wohnbeihilfe darstellt. "Man rechnet den Betroffenen das Pflegegeld als Einkommen an, was nach einer 15a-Vereinbarung gar nicht zulässig ist, und gewährt ihnen daher keine Mindestsicherung und in Folge auch keine Wohnbeihilfe", fasst Holzinger zusammen. Dies stelle eine Diskriminierung dar, weil den Betroffenen aufgrund der Behinderung der Kinder keine Berufsausübung möglich ist.

"Chronisch Krank" und seine Partnerorganisationen setzen sich dafür ein, die Regelung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe abzuändern und so ungerechte finanzielle Einbußen für pflegende Elternteile zu verhindern.

Ein behindertes Kind braucht vielfach eine intensive Betreuung, die eine Berufstätigkeit unmöglich macht. | Foto: Dron/Fotolia
Jürgen E. Holzinger
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