Kinderporno-Verdacht: Goiserer beantragt "mildes Urteil"
Angeklagter habe Kinderpornos immer "sofort gelöscht" – er bekannte sich wegen Verbotener Veröffentlichung "teilschuldig"
BAD GOISERN. Um 13.30 Uhr startete heute am Landesgericht Wels der Prozess gegen einen 68-jährigen Goiserer Pensionisten. Der Mann, der seit 9. Mai in U-Haft sitzt, ist für die Justizbehörden kein Unbekannter. 1998 wurde er im sogenannten „Goiserer Kindesmissbrauchsskandal“ wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Seit 26. August muss sich der Goiserer wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger sowie Verbotener Veröffentlichung – §301 und §207a des Strafgesetzbuches (StGB) – erneut vor Gericht verantworten. Die BezirksRundschau berichtete über diesen Fall bereits ausführlich.
Laut Staatswaltschaft wurden bei dem Mann dreitausend Bilder und Videos, die in den Verdacht der pornografischen Darstellung Minderjähriger fallen, sichergestellt.
Außerdem soll er Prozessakten aus dem Missbrauchsprozess Ende der 1990er Jahre im Internet veröffentlicht und anderen Personen angeboten haben.
Ein Vertreter der Wiener Rechtsanwaltskanzler Lansky, Ganzger und Partner schloss sich als Privatbeteiligter im Namen von fünf Goiserern dem Verfahren an. Er beantragte wegen Verbotener Veröffentlichung von Prozessakten ein Schmerzensgeld von mindestens 1000 Euro pro Person.
"Nie Kinderpornos besessen"
Zu Beginn des Prozesses bekräftigte der Verteidiger des Goiserers, sein Mandant habe nie kinderpornografisches Material besessen. "Wenn mein Mandant den Verdacht hatte, kinderpornografisches Material heruntergeladen zu haben, hat er dieses immer sofort gelöscht. Er kann sich nicht vorstellen, wie diese Bilder auf die Festplatten gekommen sind", so Verteidiger Andreas Auer. Einige der sichergestellten Festplatten würden außerdem nicht dem Angeklagten, sondern einem anderen Goiserer gehören. Dieser Mann soll im Laufe des Verfahrens noch als Zeuge geladen werden, sagte Richter Anton Weber.
Auch den Vorwurf, sein Mandant habe pornografische Fotos von Minderjährigen verpixelt ins Internet gestellt, konterte der Anwalt des Goiserers. Der 68-jährige sei vielmehr der Meinung gewesen, die Personen seien über 18 Jahre alt, die Verpixelung der Fotos wäre ausreichend und die Tat an sich nicht strafbar.
"Wegen Verbotener Veröffentlichung falsch informiert"
Bezüglich des Verstoßes gegen §301 StGB (Verbotene Veröffentlichung) sei sein Goiserer Mandant falsch informiert gewesen, sagte der Anwalt. Er habe gemeint, die Veröffentlichung von Verfahrensbestandteilen aus dem Prozess der 1990er wäre legal, sagte Rechtsanwalt Auer. Ein Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH,) das diese Veröffentlichung verbietet, sei ihm nicht bekannt gewesen.
Am Ende seines Eingangsplädoyer forderte Verteidiger Andreas Auer noch ein "mildes Urteil" für seinen Mandanten.
Öffentlichkeit ausgeschlossen – Sachverständiger kommt
Nach den kurzen Eingangsstatements von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, schloss Richter Anton Weber die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Es sei heute nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen. Außerdem müsse noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Alle Berichte zur Thematik:
• Goiserer Pensionist wegen Kinderporno-Verdacht in U-Haft
• Opfer-Daten wieder im Internet
• Interview mit angeklagtem Goiserer Pensionisten vom 20. Februar 2014
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