Wenn das Geld nicht zum Leben reicht

Mindestsicherung: Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, ist sie der letzte Ausweg. | Foto: Foto: Gina Sanders/Fotolia
  • Mindestsicherung: Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, ist sie der letzte Ausweg.
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BEZIRK (ah). Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist und seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann, für den ist die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) das letzte soziale Netz. Im Bezirk Braunau bezogen im vergangenen Jahr 768 Personen diese bedarfsorientierte Mindestsicherung. Im Jahr 2014 waren es 720 Fälle, die Zahl ist also um 48 gestiegen. „Die Aufwendungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung betrugen im vergangenen Jahr 2,5 Millionen Euro“, so der Obmann des Sozialhilfeverbandes Braunau, Bezirkshauptmann Georg Wojak. Die Kosten sind um 400.000 Euro im Vergleich zum Jahr 2014 gestiegen.
Trotz gestiegener Anzahl der Bezieher und damit auch der Kosten, sei der Missbrauch dieser Leistung im Bezirk Braunau aber sehr gering. "Natürlich gibt es vereinzelt Fälle, wo wir einen Verdacht hegen. Wir melden das dann der Staatsanwaltschaft", erklärt Johann Gruber, Leiter der Sozialabteilung bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Braunau. Vielen Menschen sei es sogar unangenehm, die Mindestsicherung beantragen zu müssen. "Vor allem ältere Personen, die kurz vor der Pension stehen, tun sich hier wesentlich schwerer als jugendliche Erwachsene. Diese haben weniger Scheu", weiß Gruber. Warum wird die Mindestsicherung beantragt? Die Gründe sind vielfältig. Oft handelt es sich um Menschen, bei denen das eigene Einkommen nicht ausreicht, die Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld beziehen und damit unter den Richtsätzen liegen. "Die Anzahl jener, die wirklich gar nichts haben, ist sehr gering. In den meisten Fällen handelt es sich um sogenannte Aufstocker. Hier leisten wir Ergänzungszahlungen, um auf den Richtsatz zu kommen", erklärt Gruber.

Bestimmte Bedingungen
Ein bedingungsloses Grundeinkommen sei die Mindestsicherung allerdings nicht, wie Gruber betont. Man muss einen Nachweis erbringen, dass man kein Einkommen oder Vermögen besitzt. Weiters muss die Bereitschaft vorhanden sein, eine Arbeit oder Ausbildung anzunehmen. Bewerbungen müssen vorgelegt werden und die Antragsteller müssen beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sein. Wird eine Arbeit nicht angenommen, kann die Mindestsicherung zunächst gekürzt und in weiterer Folge sogar eingestellt werden. Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr ein Sparvermögen von 4188,60 übrig ist.

Überlegungen laufen
In Oberösterreich wird, wenn es nach der Landesregierung geht, ein härterer Kurs gegenüber Asylwerbern eingeschlagen. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sollen in Oberösterreich nur mehr 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 Euro erhalten. In Summe somit 520 Euro, statt wie bisher 914 Euro Mindestsicherung. ÖVP und FPÖ überlegen zudem, auch die Leistungen für Mehrpersonenhaushalte bei 1500 Euro zu deckeln. Nähere Informationen über die Mindestsicherung erfahren Sie im "Zur Sache"-Kasten und in der BH Braunau.

ZUR SACHE:
¶ Die Mindestsicherung erhält, wer kein Einkommen oder Vermögen hat oder unter den Richtsätzen liegt. Man kann ausschließlich die Mindestsicherung beziehen sowie aufstocken.
¶ In Oberösterreich beträgt der Mindeststandard für Alleinstehende 914 Euro pro Monat. Leben mehr Personen im Haushalt, erhöht sich dieser Betrag adäquat. Für Kinder gibt es Zuschläge: für die ersten drei Kinder 210 Euro, ab dem vierten Kind 184 Euro. Ausbezahlt wird die Mindestsicherung zwölf Mal im Jahr.
¶ Die Mindestsicherung kann bei der Bezirkshauptmannschaft,Gemeindeämtern und bei den Sozialberatungsstellen in Altheim, Braunau, Mattighofen und Ostermiething beantragt werden.
¶ Personen, die Mindestsicherung beziehen, sind krankenversichert. Sie bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.

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