Neuerungen im Straßenverkehr: Teure Schnappschüsse
Seit Anfang des Jahres sind Neuerungen im Straßenverkehr in Kraft getreten, die wichtigesten hier.
Am 13. Jänner wurde die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung veröffentlicht und mit dem Folgetag rechtswirksam. Demnach ergeben sich für Verkehrsteilnehmer einige Änderungen: Von Radarfotos als Beweis fürs Telefonieren oder Abnahme des Schlüssels bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Radarfotos werden ausgewertet
Nun ist es fix: Fotos, die aus Radarüberwachungen oder zur Abstandsmessung angefertigt werden, dienen in Zukunft auch als Beweis, wenn der Lenker am Handy hantiert, nicht angeschnallt ist oder das Kind mangelhaft gesichert wurde. Motorradfahrer die "oben ohne" unterwegs sind, werden ebenfalls ausgeforscht.
"Zwangsmaßnahmen"
Wer beim Überschreiten einer verordneten Höchstgeschwindigkeit erwischt wird kann künftig an der Weiterfahrt gehindert werden. Sei es die Schlüsselabnahme oder Radklammern werden angebracht. Ob dafür allerdings eine bestimmte Mindestüberschreitung Voraussetzung sein wird ist noch in Diskussion.
Mopedausbildung und Prüfung
Ab 1. März darf die Mopedausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden, bisher waren es sechs Monate. Ab Jahresmitte soll die Prüfung modernisiert werden, der Test wird künftig am Computer abgelegt.
Digitale Vignette
In Vorbereitung ist die "Digitale Vignette", dabei wird im Internet das Kennzeichen registriert, was auch für Wechselkennzeichen eine günstige Lösung wäre.
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