Vorzeitige Einschulung
Es gibt Kindergartenkinder, die in ihrem Entwicklungsstand den AltersgenossInnen wesentlich voraus sind und denen es deshalb nicht rasch genug gehen kann, in die Schule zu kommen. Aus rechtlicher Sicht können noch nicht schulpflichtige, aber “schulreife“ Kinder die Volksschule besuchen, die bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres den 6. Geburtstag feiern.
Wann ist ein Kind nun schulreif? Genügt es, seinen Namen zu schreiben und fehlerfrei bis 20 zu zählen? Sicher nicht, denn wichtiger als angelernte Fertigkeiten sind gewisse Grundfähigkeiten wie z.B. räumliche Orientierung, auditive und visuelle Merkfähigkeit, Feinmotorik und ähnliches. Ebenso wichtig sind die körperliche und sozial-emotionale Entwicklung.
Die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung sollte jenen Kindern vorbehalten bleiben, die in allen Entwicklungsbereichen ihrem Alter voraus sind und eine hohe Stabilität im Umgang mit Belastungen aufweisen.
Eine schulpsychologische Beratung verschafft hier Klarheit und unterstützt bei der Entscheidung
Kontakt: Schulpsychologische Beratung für den Flachgau, Tel. 0662/8083 DW 4229 oder 06212/7350
Weitere Infos zu Familienthemen:
Forum Familie Flachgau – Elternservice des Landes
Tel. 0664/82 84 238, e-mail: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
zur Homepage:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.