EU stellt sich hinter Zieselschutz
Anfrage an EU-Kommission zeigt: Naturschutzverfahren in Stammersdorf wird beobachtet.
FLORIDSDORF. Der Konflikt ist bekannt: Neben dem Stammersdorfer Heeresspital leben Ziesel. Die Nagetiere sind geschützt und dürfen nicht gestört werden. Ein Teil der Fläche ist aber Baugrund, die Projekte der Bauträger sind bereits fix und fertig. Wann und unter welchen Umständen der Bau begonnen werden darf, darum gibt es seit Jahren Streit.
Die Bürgerinitiative, die sich für den Schutz der Ziesel einsetzt, hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen das Vorgehen der Umweltbehörde eingelegt. Nach dem Stand dieses Verfahrens hat sich die grüne Europaabgeordnete Monika Vana nun erkundigt. Das Ergebnis: Es wurden mehrere bilaterale Gespräche geführt, und "die Untersuchung ist zur Zeit noch im Gang", heißt es von Seiten der Kommission.
Außerdem ist sie der Meinung, dass die Umsiedlung der Ziesel noch nicht zum angestrebten Ergebnis geführt hat und pocht auf die Umsetzung eines strengen Schutzsystems im Einklang mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU.
Rückenwind für Tierschützer
Für Rüdiger Maresch, Umweltsprecher der Wiener Grünen, Anlass zur Hoffnung für die Tierschützer: „Diese Antwort macht den Bürgerinitiativen zum Schutz der Ziesel Mut.“ Er selbst sieht damit das Bauvorhaben gescheitert, da die Ziesel nicht freiwillig auf die Ausgleichflächen wandern. Auch Lukas Mroz, Sprecher der betreffenden Initiative, ist positiv gestimmt: "Wir freuen uns, dass die Vorgänge weiterhin von der EU-Kommission beobachtet werden."
Bauvorhaben nicht gestört
Ganz anders sieht dies Christoph Humitsch, Sprecher der Kabelwerk Bauträger GmbH, die hier Wohnhäuser errichten will. Es ändere sich nichts an der momentanen Situation. Humitsch erklärt, dass ohnehin im Einklang mit EU-Recht gehandelt werde: „Schließlich entscheiden die Ziesel, ob und wann wir bauen können.“ Trotzdem hofft Humitsch noch heuer auf den ersten Spatenstich, da auf den Flächen, auf die die Ziesel umsiedeln sollen, bereits Exemplare gesichtet wurden. „Eine der Auflagen ist auch eine Schutzzone von 50 Metern ab dem ersten dokumentierten Zieselbau“, so Humitsch.
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