Best- statt Billigstbieterprinzip stärkt die regionale Wirtschaft
BEZIRK FREISTADT. Beständiges Lobbying hat sich gelohnt. Jahrelang drängte die Wirtschaftskammer darauf, dass bei öffentlichen Auftragsvergaben der Zuschlag nicht allein aufgrund des billigsten Preises erfolgen soll. Und jetzt kam der Erfolg: „Das Bestbieterprinzip löst das Billigstbieterprinzips bei öffentlichen Auftragsvergaben ab“, freut sich die Obfrau der WKO Freistadt, Gabriele Lackner-Strauss.
Die neue Regelung ist ein Instrument gegen wettbewerbsverzerrendes Sozial- und Lohndumping. Ab 1. März werden bei öffentlichen Vergaben, vor allem im Baubereich ab 1 Million Euro Auftragsvolumen, nicht alleine der Preis, sondern auch andere Qualitätskriterien den Ausschlag geben.
Dietmar Wolfsegger, Leiter der WKO Freistadt: „Mit der Verankerung des Bestbieter- anstelle des Billigstbieterprinzips sollten die vielen kleinen und mittleren Gewerbe- und Handwerksbetrieben leichter zum Zuge kommen. Das wird auch zu einer besseren Auslastung der heimischen Unternehmen führen.“ Die Transparenz in der Subunternehmerkette soll genauso wie verschärfte Maßnahmen gegen illegale Ausländerbeschäftigung und Unterentlohnung eine faire Vergabe sichern und die legal arbeitenden Betriebe schützen.
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