"Amokfahrer" wurde verurteilt
18 Monate bedingt (nicht rechtskräftig) fasste ein Alko-Lenker aus, der selbst schwerste Verletzungen erlitt.
REGION WIENERWALD (ip). „Es hätte Tote geben können!“, meinte nicht nur jener Polizeibeamte, der an der Verfolgung eines 39-jährigen Niederösterreichers beteiligt war. Eine halbe Stunde lang versuchten die Beamten zwischen Neulengbach, Ollersbach und Böheimkirchen am 26. April 2014 den Lenker eines Pkws anzuhalten, der sie jedoch immer wieder abdrängte, bis ein folgenschwerer Crash die Amokfahrt beendete. Er sei bei Freunden in St. Pölten zu Besuch gewesen, danach trank er noch mit Bekannten Alkohol in einer Cocktailbar, an den Rest der Nacht habe er keinerlei Erinnerung, so der Beschuldigte am Landesgericht St. Pölten, für den die Konsequenzen der Wahnsinnsfahrt kaum zu bewältigen sind.
Folgenschwerer Crash
Er habe erst sechs Tage vor der Katastrophe seinen Führerschein wiederbekommen, nachdem er ihn bereits zweimal wegen Trunkenheit am Steuer verloren hatte. „Ich wollte ein neues Leben beginnen“, erklärte er und dazu gehörte für ihn auch ein neues Auto. Nun stünde er abermals vor den Trümmern seines Lebens, habe mit den Folgen seiner Verletzungen zu kämpfen, habe seine berufliche Selbstständigkeit aufgeben müssen und sei in ein finanzielles Desaster gerutscht.
Als Ursache der Amokfahrt könne er sich nur vorstellen, dass man ihm K.-o.-Tropfen verabreicht habe, möglicherweise sei eine längere Tiefschlafphase im Krankenhaus für seine Erinnerungslücke verantwortlich. Jedenfalls ziehe er in Erwägung, den Staat auf Schmerzensgeld zu klagen, da die Verfolgung seitens der Polizei zu dem Unfall geführt habe.
Erinnerungslücke
Laut Anklage durch Staatsanwältin Barbara Kirchner war der Angeklagte mit 1,2 Promille unterwegs. Den Beamten fiel der Mann durch sein Fahrverhalten und sein beschädigtes Auto auf. Während der Verfolgung gefährdete er durch das Abdrängen des Streifenwagens beim Überhol-vorgang nicht nur die Polizisten, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, zumal der Beschuldigte auch bei Rot Kreuzungen im Ortsgebiet überquerte. „Es gibt für die Variante mit den K.-o.-Tropfen keinen Anhaltspunkt“, erklärte der Richter. „Sie dürften auf der Autobahn einen Unfall gehabt haben und sind in Panik bei Neulengbach abgefahren“, ergänzte Herr Rat, der die Maßnahmen der Polizei für durchaus verhältnismäßig ansieht. Ohnehin durch die Konsequenzen des Geschehenen schwer bestraft, beließ es der Richter im Urteil gegen den Angeklagten bei einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten (nicht rechtskräftig).
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