Traismauer: Heizkostenzuschuss beschlossen
150 Euro Heizkostenzuschuss durch die Gemeinde Traismauer
TRAISMAUER (red). Für die kommende Wintersaison 2016/2017 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 23. November 2016 wieder für sozial bedürftige Personen unter bestimmten Voraussetzungen ein Heizkostenzuschuss pro Haushalt beschlossen.
Somit erhalten in Traismauer anspruchsberechtigte Personen zusätzlich zu dem vom Land Niederösterreich beschlossenen Zuschuss auch noch einen einmaligen Betrag von der Stadtgemeinde Traismauer in der Höhe von 150 Euro.
"Dieser Zuschuss soll den sozial bedürftigen Menschen in unserer Gemeinde helfen ihre Grundversorgung sicherzustellen. Seit dem Jahr 2001 ist ein stetiger Anstieg der Ansuchenden zu verzeichnen. Zurzeit werden in Traismauer um die 100 Anträge pro Jahr schnell und unbürokratisch bearbeitet, wobei von den Bediensteten im Bürgerservice gleichzeitig auch der Antrag für das Land ausgestellt und weitergeleitet wird. Hier an dieser Stelle möchte ich einen großen Dank an die Mitarbeiter/innen im Bürgerservice richten", so Stadtrat Woisetschläger.
Voraussetzungen
Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates
Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Traismauer
Monatliche Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, wird das gesamte Haushaltseinkommen für die Beurteilung der Förderwürdigkeit herangezogen.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Ausgleichszulagenbezieher/innen
Bezieher/innen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
Bezieher/innen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
sonstige Einkommensbezieher/innen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Ztl.: Wo kann der Antrag gestellt werden und bis wann?
Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort, wenn Sie den Hauptwohnsitz in Traismauer haben, auf dem Stadtamt im Bürgerservice bis zum 30. März 2017 beantragt werden.
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