U2-Ausbau: Kommt es zur Umweltverträglichkeitsprüfung?
Stellt der U-Bahn-Bau ein Umweltrisiko für die Josefstadt dar? Ein Feststellungsverfahren ist bereits im Gange.
JOSEFSTADT. Den ersten Vorgeschmack auf die Folgen von Probebohrungen für den Ausbau der U2 bzw. den Bau der U5 konnten die Josefstädter bereits im Juli erleben: Damals wurde eine Rohrleitung beschädigt, die Auerspergstraße stand unter Wasser. Ein zweiter Vorfall ereignete sich Anfang September: Die Decke der Fahrbahn in der Lenaugasse brach ein, die Feuerwehr musste parkende Autos sichern.
Die Ursache ist nicht vollständig geklärt, ein Zusammenhang mit Bauarbeiten, aber auch der Unterkellerung der Josefstadt wurde vermutet. Fest steht also: Der Untergrund des 8. Bezirks ist ein sensibles, teils ungewisses Terrain, das im Rahmen des U-Bahn-Ausbaus noch für Probleme sorgen könnte. Kein Wunder, dass das Projekt auch in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Thema war. Die ÖVP rund um Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert brachte unter anderem einen Antrag ein, dessen Inhalt ein brisant ist. Darin fordert die ÖVP Stadträtin Ulrike Sima von der SPÖ dazu auf, "die Wiener Linien zu veranlassen, dass diese vor dem Neu- und Umbau der Linie U2/U5 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Josefstadt durchführen und die Ergebnisse bei den Bauarbeiten verpflichtend berücksichtigen. Der Antrag wurde der Mobilitätskommission zugewiesen.
Feststellungsverfahren
Die Formulierung resultiert da-raus, dass die Josefstadt als Bezirk die UVP nicht beantragen kann wohl aber der Projektbetreiber selbst, die Wiener Linien. Und diese dürften bereits Vorkehrungen getroffen haben: Wie bz-Recherchen ergaben, haben diese bereits Anfang Juli ein sogenanntes UVP-Feststellungsverfahren eingeleitet. Das heißt: Sie haben bei der zuständigen MA 22 (Umwelt) einen Antrag eingebracht, auf dessen Basis überprüft werden soll, ob der U-Bahn-Bau von U2 und U5 UVP-pflichtig ist. Reichlich spät, wenn man bedenkt, dass man zu diesem Zeitpunkt bereits mit den Probebohrungen begonnen hatte.
Interessant ist auch, dass die betroffenen Bezirke – also etwa die Josefstadt – keine Kenntnis davon haben, warum sonst wurde der Antrag gestellt? Das legt die Vermutung nahe, dass die Wiener Linien mit dem Feststellungsverfahren vor allem eines erreichen wollen: die rechtliche Sicherheit, dass eben keine UVP nötig ist, denn das könnte das Mega-Projekt der Stadt Wien durchaus verzögern. Der aktuelle Stand des Feststellungsverfahrens ist, dass noch Unterlagen vonseiten der Wiener Linien fehlen – erst wenn alles vollständig ist, kann ein Bescheidentwurf durch die MA 22 erstellt werden. Dieser wird dann der Wiener Landesregierung zum Beschluss vorgelegt.
Dauer ungewiss
Stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass der U-Bahn-Bau ein Umweltrisiko darstellt und dementsprechend eine UVP erfordert, ist diese beschlossene Sache. Stellt sich heraus, dass sie nicht notwendig ist, kann planmäßig 2018 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Einen Zeithorizont will der zuständige Teamleiter für UVP in der MA 22, Andreas Binder, nicht nennen. Das sei unmöglich zu prognostizieren, man müsse das Einlangen aller Unterlagen und die anschließende Prüfung durch Sachverständige erst abwarten. Abwarten heißt es also auch für die Josefstädter Bezirkspolitik.
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