Rücksicht auf Ross und Reiter

Für Reiter gelten genau wie für Autolenker und Motorradfahrer die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. | Foto: OÖ Tourismus/Erber
  • Für Reiter gelten genau wie für Autolenker und Motorradfahrer die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
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BEZIRK (wey). Schmale Straße, enge Kurve, eingeschränkte Sicht – und plötzlich ein Pferd auf der Fahrbahn. Solche Situationen gibt es im Straßenverkehr immer wieder und können für den Reiter genauso wie für den Auto- oder Motorradfahrer eine Schrecksekunde bedeuten. Weil es immer wieder Diskussionen um Reiter und Pferdegespanne im Straßenverkehr gibt und die Begegnung oftmals zu brenzligen Situationen führt, appelliert Manfred Schmidleitner aus Roßleithen, Obmann des Union Reit- und Fahrverbandes Nationalpark Kalkalpen, an die Vernunft der Autofahrer.
Er selbst reitet mehrmals die Woche mit seinen Hotelgästen aus und versucht, öffentlichen Straßen weitestgehend auszuweichen. "Man kann das aber nicht vermeiden, wenn man von A nach B will", sagt er. Die gute Nachricht: Es gibt sehr rücksichtsvolle Autofahrer, die die Geschwindigkeit beim Vorbeifahren drosseln. "Die Baustellenarbeiter in der Nähe unseres Hauses stellen sogar die Fahrzeuge ab, wenn wir vorbeireiten", berichtet er. Trotzdem ärgert er sich: "Manche Autofahrer hupen und geben extra noch Gas, wenn sie vorbeifahren." Nicht nur die Geschwindigkeit kann gefährlich sein. Auch der erforderliche Seitenabstand von 1,5 bis 2 Metern wird oftmals nicht eingehalten. "Ich selbst reite seit 50 Jahren und weiß, wie ich mich verhalten muss. Meine Gäste haben aber meist nicht so viel Erfahrung. Auch das bravste Pferd kann einmal erschrecken und zur Seite tänzeln." Bei Pferdekutschen kann es sogar passieren, dass die Kutsche umkippt, wenn die Pferde scheuen.

Rücksicht nehmen
Bezirkspolizeikommandant Franz Seebacher erklärt: "Reiter fallen genau wie andere Verkehrsteilnehmer unter die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und damit unter die allgemeinen Fahrregeln. Das heißt zum Beispiel, dass sie die Fahrbahn benützen müssen und nicht den Gehsteig oder das Bankett." Seebacher erinnert an den Vertrauensgrundsatz, an den sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sollten selbstverständlich sein. "Beide Seiten müssen ihre Pflichten einhalten. Reiter müssen das Reiten beherrschen und körperlich dazu geeignet sein. Auf der anderen Seite ist das Um und Auf, dass Autolenker die Geschwindigkeit anpassen", sagt Seebacher, der auch die Reitbetriebe in die Pflicht nimmt. "Sie sind ebenfalls gefordert, mögliche Gefahrensituationen von vornherein zu minimieren, zum Beispiel, indem an häufig frequentierten Strecken oder Überquerungen Warntafeln aufgestellt werden."

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