Prozess: Zehn Monate bedingt für Fahrschul-Betreiber
Urteil nicht rechtskräftig; Angeklagte habe in Panik gehandelt.
BEZIRK (ven). In der Causa um Unregelmäßigkeiten von Kärntner Fahrschulen kam es kürzlich für die Geschäftsführung einer Oberkärntner Fahrschule zum Prozess am Landesgericht Klagenfurt. Das Urteil: 720 Euro Strafe und zehn Monate bedingt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.
In Panik gehandelt
Die Angeklagte berichtete Richter Gernot Kugi von mangelnder Erfahrung in der Branche, sowie 1,9 Millionen Euro Schulden ihres verstorbenen Mannes. Laut der Verteidigung habe sie in Panik gehandelt, war aber geständig und gab zu, die Fahrschüler, die als Zeugen geladen waren, zur Falschaussage gedrängt zu haben. Auch eine Beamtin der Bezirkshauptmannschaft hätte sie veranlasst, die Ausbildungsprotokolle nachträglich zu korrigieren.
Das Urteil: Zehn Monate bedingte Haft sowie 720 Euro Geldstrafe für Missbrauch der Amtsgewalt, Anstiftung zur Falschaussage und Verleumdung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Helmut Jamnig meldete sofort Berufung an.
Zehn Fahrschulen im Visir
Die Behörden ermittelten kärntenweit, bei Fahrschulen gab es zum Beispiel "Durchkommgarantien" bei Mopedprüfungen und nachträglich korrigierte Ausbildungsprotokolle. Bei zehn von 25 überprüften Fahrschulen kam es zu Unregelmäßigkeiten.
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