Laube-Sozialmarkt in Bischofshofen eröffnet
BISCHOFSHOFEN (pjw). In Bischofshofen eröffnete am 2. Juni, der vierte ":laube markt:". Darin haben Menschen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit, Produkte des täglichen Bedarfs zu äußerst kostengünstigen Preisen zu kaufen. Die "Laube sozialpsychiatrische Aktivitäten GmbH" führt bereits Sozialmärkte in den Städten Hallein, Zell am See, St. Johann im Pongau und nun auch in Bischofshofen, wie das Landesmedienzentrum informiert.
Sozialreferent Landesrat Heinrich Schellhorn benannte bei der mit dem Bischofshofener Bürgermeister, Hansjörg Obinger, Pfarrer Pater Jarek und Laube-Geschäftsführer Alois Autischer-E.-Norman vorgenommenen feierlichen Eröffnung drei Vorteile des neuen Projekts: "Die Sozialmärkte sind eine geglückte Symbiose aus Arbeitsplatz-Schaffung für den Klientinnen- und Klientenkreis des Vereins Laube, dem sozial sinnvollen Angebot von preisgünstigen Produkten für Einkommensschwache und der ökologisch sinnvollen Vermeidung der Vernichtung von Lebensmitteln", so Schellhorn.
Kiwanisclub spendete Auto
Bei der Eröffnungsfeier wurde ein von dem Kiwanisclub St. Johann im Pongau gespendetes Auto der Laube übergeben. Es soll zur Abholung von Waren in den umliegenden Geschäften eingesetzt werden. Betriebe mit sozialem Engagement aus der Region beziehungsweise aus ganz Österreich, vom Bäcker bis zur Supermarktkette, stellen Waren gratis zur Verfügung. Die Waren stammen aus Überproduktionen, sind falsch etikettiert, weisen leichte Verpackungsschäden auf oder stehen vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, seien aber zum Verzehr ohne Probleme geeignet. Im ":laube markt:" werden sie zu sehr günstigen Preisen an Menschen mit geringem Einkommen verkauft. Dadurch würden einwandfreie Waren und Nahrungsmittel sinnvoll verwertet werden.
1.200 Kundinnen und Kunden
In den bestehenden Laube-Sozialmärkten sind derzeit 1.200 Kunden registriert. Zu den Kunden der Sozialmärkte zählen Alleinerzieherinnen und -erzieher, Mindestpensionistinnen und -pensionisten, Migrantinnen und Migranten sowie zunehmend arbeitslose Menschen. Die Zahl der sozialen Problemfälle nehme zu, sagte der Geschäftsführer der Laube GmbH Alois Autischer-E.-Normann: "Vor allem auf dem derzeit kritischen Arbeitsmarkt fehlen die Rahmenbedingungen für Menschen mit psychischen und sozialen Beeinträchtigungen. Über die günstige Einkaufsmöglichkeit hinaus beschäftigt der ':laube markt:' Menschen, die aus dem Arbeitsprozess gedrängt wurden, und wird damit seinem sozialen Anspruch doppelt gerecht. Die Beschäftigten erhalten die Möglichkeit, Qualifikationen zu erwerben, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern."
Ganz wesentlich sei es für ":laube markt:"-Besucher, dass sie ihren Einkauf ihren Möglichkeiten entsprechend bezahlen. "Damit steigt der Selbstwert und der Mensch empfindet sich nicht als Almosenempfänger. Das wird uns immer wieder rückgemeldet", so Autischer-E.-Normann weiter.
Stadtgemeinde Bischofshofen unterstützt Projekt
Hans Jörg Obinger, Bürgermeister von Bischofshofen im Pongau, steht hinter dem Projekt: "Uns ist es wichtig und eine Freude, den Sozialmarkt tatkräftig zu unterstützen, denn es ist notwendig, dass die Infrastruktur passt, nicht nur für die Betriebe, sondern auch für die Menschen in der Region."
Wer kann ":laube markt:" einkaufen?
Zum Einkauf im ":laube markt:" Bischofshofen sind alle im Pongau gemeldeten Personen über 18 Jahre mit geringem Einkommen berechtigt. Die Einkommensobergrenze liegt bei Einzelpersonen bei 946 Euro Netto, bei Paaren bei 1.419 Euro Netto und bei einem Erwachsenen mit einem Kind bei 1.230 Euro Netto.
Für den Einkauf in Sozialmärkten ist ein Ausweis erforderlich. Ein solcher ist direkt im ":laube markt:" bei Vorlage folgender Unterlagen erhältlich: Lichtbildausweis, Einkommensnachweis und Meldezettel (in Kopie). Nach Überprüfung der aktuellen Unterlagen wird die Einkaufskarte ausgestellt. Der Einkauf ist nur unter Vorlage der Berechtigungskarte und mit Lichtbildausweis für den Karteninhaber möglich. Die Einkaufskarte ist nicht übertragbar. Der maximale Einkauf pro Woche pro Person beträgt 25 Euro zuzüglich zehn Euro pro im Haushalt lebender Personen. Ein Nachweis dafür ist erforderlich.
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