Bezirk Melk: Spieler drohte Arzt mit Brandstiftung
Glücksspieler wollte Haus von Doktor anzünden, wenn er nicht 50.000 Euro zahlen würde.
BEZIRK. Rund 40.000 Euro Abfindung verspielte ein 62-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Melk beim Glücksspiel. Um es seiner Ehefrau nicht beichten zu müssen und wieder zu Geld zu kommen, versuchte er, einem pensionierten Arzt durch Drohungen Bares heraus zu locken.
Geld oder Haus anzünden
„Du 50.000 Euro in Plastiksack geben und immer bei dir tragen, sonst Haus anzünden. Wir melden uns!“, lautete der Text, der mit Rotstift auf einem Zettel stand. Der 83-jährige Arzt fand die Drohung am 18. März 2016 auf seinem Gartenzaun. Zunächst unternahm er nichts, als er jedoch Ende März einen Anruf erhielt, in dem wieder mit Brandstiftung gedroht wurde und die Summe sich auf 30.000 Euro reduziert hatte, erstattete der Mediziner Anzeige. Zwei weitere Anrufe folgten, wobei der 62-Jährige beim letzten Versuch, an Geld zu kommen, sein eigenes Handy verwendete und so ausgeforscht werden konnte.
Pro Woche 800 Euro verloren
Bereits vor seiner Pensionierung sei er regelmäßig in Glücksspiellokale gegangen und habe wöchentlich rund 800 Euro verloren. Das Geld aus seiner Abfertigung war etwa nach einem halben Jahr verspielt. „Da is es sich hinten und vorne nicht mehr ausgegangen“, meinte der Beschuldigte im Prozess am Landesgericht St. Pölten. Auf die Frage von Verteidiger Martin Kaufmann, ob er süchtig sei, kam ein klares Ja, er habe sich deshalb auch sperren lassen, bekannte der Angeklagte.
Auf die Frage von Richterin Doris Wais-Pfeffer, wie es wohl dem Arzt ergangen sei, meinte der Beschuldigte: „Da hab i gar net denkt!“ Seine in Abständen erfolgten Drohungen seien eher Kurzschlusshandlungen gewesen, immer dann, wenn es finanziell besonders eng geworden war. Er habe es aber dann gar nicht abholen wollen und auch keinen Plan gehabt, was er über die Drohungen hinaus gemacht hätte, relativierte der 62-Jährige seine Schuld.
Gegen die Verantwortung, er habe jedes Mal unüberlegt beziehungsweise spontan gehandelt, sprach für Staatsanwalt Karl Fischer die Tatsache, dass der Beschuldigte auch aus einer Telefonzelle angerufen, oder das Handy seiner Mutter verwendet hatte. Fischer ging zunächst von versuchter schwerer Erpressung aus, war jedoch mit dem Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung, für die der bislang unbescholtene Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten (rechtskräftig) ausfasste, einverstanden. Wais-Pfeffer erteilte dem Spieler auch die Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen und verwies in ihrer Urteilsbegründung nochmals auf die Aussage des Opfers: „Ich war sehr beunruhigt!“
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