Bezirk Melk: "Sicher nur über meine Leiche"
Ein Melker musste sich vor Gericht einigen Anklagepunkten stellen, unter anderem Einbruch und Drohung.
BEZIRK. Bei einer SMS an die Eltern seiner Lebensgefährtin handle es sich nicht um eine gefährliche Drohung, meinte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek und sprach einen siebenfach Vorbestraften in diesem Anklagepunkt frei. Für weitere Vorwürfe seitens der Staatsanwältin Angelika Fraisl fasste der 42-Jährige aus dem Bezirk Melk 30 Monate Freiheitsstrafe aus (nicht rechtskräftig).
Aus Verzweiflung geschrieben
„Wenn´s um mein Kind geht, da kenne ich Mittel und Wege. Ihr kriegt es nur über meine Leiche!“, so auszugsweise der Inhalt der Nachricht, den sowohl der Richter als auch Verteidiger Martin Wandl nicht als gefährlich einstuften. „Ich habe das aus der Verzweiflung heraus geschrieben“, meinte der Angeklagte, der sich im Wesentlichen nur dazu schuldig bekannte, dass er Kfz-Kennzeichen gestohlen habe, um mit seinem Pkw fahren zu können.
Von einem Einbruch in das Haus der Mutter seiner Lebensgefährtin distanzierte sich der 42-Jährige und behauptete, er habe während der Abwesenheit der Pensionistin nur das Kellerfenster aufgebrochen, damit seine 35-jährige Freundin, der die Mutter keinen Schlüssel für das Haus überlassen wollte, Sachen zum Schwimmen holen konnte. Allerdings vermisste die 62-Jährige bei ihrer Rückkehr zwei Mobiltelefone, Schmuck und Euro-Münzen, die sie in einer Spardose aufbewahrt hatte. Statt der Münzen war die Dose nur mit Steinen gefüllt.
30.000 Euro Schulden
Bereits Wochen vorher habe sie selbst die Dose aufgebrochen und das Geld genommen, behauptete die Lebensgefährtin, die sich mit ihrer Aussage nun selbst der Strafverfolgung aussetzt. Von Schmuck und Handy wisse man nichts, so das Pärchen vor Gericht.
Dem Richter schien diese Verantwortung unglaubwürdig, zumal der arbeitslose Mann nicht nur 30.000 Euro Schulden hat, sondern darüber hinaus auch regelmäßig Suchtmittel konsumiere. „Suchtmittel gibt es nicht umsonst. Es wächst nicht auf Bäumen“, meinte Wiaderek, der den Angeklagten auch zum Einbruchsvorwurf schuldig sprach.
Beamter bei Festnahme verletzt
Zum Widerstand gegen die Staatsgewalt, bei dem ein Polizeibeamter verletzt wurde, erklärte der Richter: „Dass Sie den Beamten nicht verletzen wollten, das glaube ich Ihnen.“ Es handle sich zwar nicht um eine absichtliche, doch aber um eine fahrlässige Körperverletzung. Laut Schilderung der Beamten habe man bei einer Fahrzeugkontrolle Anfang August dieses Jahres festgestellt, dass die Kennzeichen als gestohlen gemeldet waren und daher die Festnahme des Lenkers ausgesprochen.
Der Mann flüchtete, lief jedoch einem der Verfolger in die ausgestreckten Arme. Dieser umfasste ihn am Oberkörper und da der Beschuldigte in Laufbewegung war, kamen beide zu Sturz, was Verteidiger Wandl mit dem „Gesetz der Schwerkraft“ erklärte. „Wenn er abgebremst hätte, wären wir nicht zu Sturz gekommen“, meinte der Beamte, der aufgrund seiner Verletzungen auf eine mögliche Ansteckung mit Hepatitis C, an der der Beschuldigte leidet, untersucht wurde.
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