55 Einbrüche in 24 Nächten
Rumänischer Serieneinbrecher liefert nach Suche mit Phantomfoto Geständnis ab.
WIEN-UMGEBUNG/ST. PÖLTEN (ip). Ende April 2012 entdeckte der 43-jährige Rumäne Sebastian T. sein Foto in der Zeitung – gesucht als Serieneinbrecher. Aus Angst, wie sein Komplize in Rumänien auf der Flucht erschossen zu werden, stellte er sich der österreichischen Polizei.
Auf das Konto des zweimal einschlägig vorbestraften Rumänen gehen rund 90 Einbrüche vorwiegend in Schulen, Kindergärten, Vereinslokale und Firmen. Von der Beute im Wert von rund 40.000 Euro, die er zwischen 2009 und seiner Inhaftierung gestohlen hatte, war nichts mehr übrig. Im November 2012 verurteilte ihn das Landesgericht Wiener Neustadt für etwa die Hälfte der Taten zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Erst danach konnten ihm weitere Einbrüche, bei denen er meist die Türzylinder mit einem Rollgabelschlüssel abdrehte, nachgewiesen werden. Am Landesgericht St. Pölten erhielt er nun eine Zusatzstrafe von dreieinhalb Jahren (rechtskräftig), die der Rumäne in Österreich absitzen möchte.
„Ich wollte Geld machen – mit Stehlen“, so die Erklärung des Kriminaltouristen, wie ihn Staatsanwältin Maria Tcholakova bezeichnete. Geldprobleme unter anderem wegen Alkohol- und Drogenkonsum ließen ihn zum Rückfalltäter werden, als er trotz Aufenthaltverbots 2009 wieder nach Österreich einreiste.
Die Tatorte waren ihm schon von seiner letzten kriminellen Rundreise durch halb Niederösterreich bekannt. 2006 wurde er deshalb zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, in Rumänien aber nach dreieinhalb Jahren bedingt entlassen. Abermals suchte er geeignete Objekte und fand diese unter anderen in Markersdorf, Pressbaum, Purkersdorf, Mödling, Guntramsdorf, Krummnußbaum und Petzenkirchen. 24 Nächte war er für 55 Einbrüche unterwegs und hinterließ einen enormen Sachschaden bei den Opfern.
„Das volle Geständnis – wobei er sich aufgrund der Anzahl nicht mehr an Einzelheiten erinnern konnte – haben ihm ein Jahr weniger Haft gebracht, als die Höchststrafe erlaubt“, betonte Richter Markus Grünberger in seiner Urteilsbegründung.
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